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Der oben verlinkte Artikel der Sächsischen Zeitung ist leider hinter einer Bezahlschranke, doch zusammengefasst geht es um Folgendes:
Derzeit führt Vonovia ca. 900 Verfahren vor dem Dresdner Amtsgericht. Der Konzern versucht dabei Mieter:innen zur Zustimmung von Mieterhöhungen zu verklagen. In vielen der Fälle scheint das Vorgehen von Vonovia ähnlich wie im Aktuellen zu sein.
Vonovia verschickt flächendeckend Mieterhöhungsbegehren, die offenbar häufig korrekt den Mietspiegel 2025 anwenden - zumindest an den Stellen, wo der Mietspiegel keine Spielräume vorsieht.
Bei den sogenannten "wohnwerterhöhenden" Merkmalen jedoch, die nicht alle im Einzelnen zwingend im Mietspiegel aufgelistet werden, ist der Wohnungskonzern erfinderisch geworden. Entweder wurden Merkmale aufgelistet, die durch andere Kriterien des Mietspiegels bereits berücksichtigt sind, wie z.B. "Dämmung vor 2002" oder es wurden schlicht welche ausgedacht, wie z.B. "private Grünflächen".
Das das Vorgehen von Vonovia Methode hat, zeigt ein ähnliches Agieren in anderen Städten. In Berlin gab es bereits im März erste, vergleichbare Urteile - auch hier wurden die Mieterhöhungen gekippt.
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