Mietenwahnsinn ist… #02

…wenn die Modernisierungsmaßnahme deine Miete um 30% erhöht. Aber um keinen Cent wieder sinkt, wenn die Maßnahme abbezahlt ist.

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Gemäß §559 BGB kann die Vermieter*in Modernisierungsmaßnahmen bis zu 8% der für die Wohnungen aufgewendeten Kosten auf die jährliche Miete umlegen.

Die Mieter*innen haben bei der Auswahl der Maßnahmen kein Mitspracherecht und müssen die erhöhte Miete auch nach kompletter Zahlung der Anschaffungskosten weiterzahlen. Ein Anspruch auf die bezahlten Gegenstände besteht natürlich auch nicht.

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Mietenwahnsinn ist… #01

…wenn für die Berechnung des Mietspiegels nur Wohnungen berücksichtigt werden, die in den letzten vier Jahren neu vermietet wurden und Wohnungen mit günstigen Altverträgen keinen Einfluss haben.

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Im Mietspiegel wird die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB ausgewiesen. Diese ist eine marktorientierte modifizierte Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen.

Marktorientiert und modifiziert, da laut BGB nur in den letzten vier Jahren abgeschlossene Neuvertragsmieten und geänderte Bestandsmieten eingehen dürfen.[1]

Bestehende und zumeist günstigere Bestandsmieten finden keine Berücksichtigung. Gerade bei Neubauaktivitäten im gehobenen Wohnsegment ist mit hohen Auswirkungen auf das direkte Wohnumfeld zu rechnen.

Quelle: [1] https://www.dresden.de/de/leben/wohnen /wohnungsmarkt/mietspiegel.php

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