Mietenwahnsinn ist… #02

…wenn die Modernisierungsmaßnahme deine Miete um 30% erhöht. Aber um keinen Cent wieder sinkt, wenn die Maßnahme abbezahlt ist.

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Gemäß §559 BGB kann die Vermieter*in Modernisierungsmaßnahmen bis zu 8% der für die Wohnungen aufgewendeten Kosten auf die jährliche Miete umlegen.

Die Mieter*innen haben bei der Auswahl der Maßnahmen kein Mitspracherecht und müssen die erhöhte Miete auch nach kompletter Zahlung der Anschaffungskosten weiterzahlen. Ein Anspruch auf die bezahlten Gegenstände besteht natürlich auch nicht.

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