x x x x x x x x x x x x x x x
Gemäß §559 BGB kann die Vermieter*in Modernisierungsmaßnahmen bis zu 8% der für die Wohnungen aufgewendeten Kosten auf die jährliche Miete umlegen.
Die Mieter*innen haben bei der Auswahl der Maßnahmen kein Mitspracherecht und müssen die erhöhte Miete auch nach kompletter Zahlung der Anschaffungskosten weiterzahlen. Ein Anspruch auf die bezahlten Gegenstände besteht natürlich auch nicht.
Verteilen:
Vorderseite
Rückseite