Briefeflut gegen Vonovia

Bereits letztes Jahr schrieben wir hier von der neusten Masche Vonovias, mit ausgedachten „wohnwerterhöhenden“ Merkmalen die Mieten zu steigern.

Jetzt hat die Mietgemeinschaft Johannstadt eine Aktion gestartet, um sich gemeinsam gegen diese Abzocke zu wehren, die wir gerne mit euch teilen wollen:

🤝 Gemeinsam gegen falsche Mieterhöhungen von Vonovia! 🤝

Die Mieterhöhungen aus dem letzten Jahr wurden vor Gericht als unrechtmäßig erklärt.
❗ Der Grund: „Wohnwerterhöhende Merkmale“, die sich die Vonovia einfach ausdenkt.
❌ Trotz der verlorenen Gerichtsprozesse versucht es Vonovia dieses Jahr mit dem
gleichen illegalen Trick.

Nicht mit uns!
Wir, die Mietgemeinschaft Johannstadt, wollen mit dir zusammen Vonovia mit Beschwerdebriefen fluten.
Sie sollen die Mieterhöhungen aus 2025 und 2026 wieder zurücknehmen – und zwar für uns Alle!

Wohnst du auch bei Vonovia zur Miete?

Dann solltest du jetzt:
1️⃣ online an der Briefaktion teilnehmen – Link: https://briefeflut.mietinitiative-johannstadt.de/
2️⃣ diese Nachricht an Menschen aus deiner Nachbarschaft weiterleiten
3️⃣ zu Treffen der Mietgemeinschaft kommen!

Die Mietgemeinschaft versendet alle Briefe auf einmal!
Je mehr Briefe, desto mehr muss Vonovia reagieren.

Neue Vonovia Abzocke?

Zu den neuen Multisensor Plus Rauchmeldern von Vonovia

Darum lohnt sich ein Widerspruch

Die neue Modernisierungsoffensive der Vonovia ist nun auch in Dresden angekommen. Die Aktien fallen seit einigen Jahren stetig und der Konzern braucht Geld – schließlich müssen die Aktionär:innen ihre Dividende bekommen. Bekanntermaßen wird Vonovia dabei sehr kreativ. Ob raketenhafte Nebenkostenforderungen, die durch Subunternehmen verschleiert werden, oder frei erfundene Wohnungsmerkmale, die eine Mietsteigerung begründen sollen – bei Beidem bekommen sie zum Glück viel Gegenwind, und die Gerichte entscheiden reihenweise gegen sie. Also musste eine neue Strategie her.

Diesmal heißt die Idee: Einbau smarter Rauchmelder. Die neuen „Multisensor Plus“-Geräte können nicht nur Rauch, sondern auch Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Kohlenmonoxid messen. Da diese Zusatzfunktionen angeblich den Wohnwert erhöhen, will Vonovia die Kosten dafür auf die Miete und Nebenkosten umlegen. So zumindest die Begründung im Modernisierungsschreiben. Aber stimmt das wirklich? Wir haben uns die Sache genauer angesehen.

Grundlagen: Instandhaltung, nicht Modernisierung

Fangen wir ganz vorne an: Grundsätzlich ist jeder Vermieter gesetzlich verpflichtet, Rauchmelder in der Wohnung zu installieren und zu warten. Alle Maßnahmen, die damit zusammenhängen, fallen unter die Instandhaltung. Und Instandhaltung ist reine Vermietersache – die Kosten dafür darf er nicht auf die Mieter umlegen.

Ein einfacher Austausch alter gegen neue Melder ändert daran nichts. Dass Vonovia jetzt andere Geräte einbaut, macht die Sache nicht zu einer Modernisierung. Der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich klarstellt: Der Austausch von Rauchmeldern ist keine Modernisierung im Sinne des § 555b BGB (BGH VIII ZR 213/21). Die Pflicht, für funktionierende Rauchmelder zu sorgen, bleibt Instandhaltung – Punkt.

Bevor wir über Kosten reden, muss Vonovia also erst einmal beweisen, dass hier überhaupt eine Modernisierung vorliegt. Und genau da wird es spannend.

Prüfung: Erhöhen die Zusatzfunktionen wirklich den Wohnwert?

Vonovia begründet die Modernisierung damit, dass die neuen Sensoren den Wohnwert steigern. Schauen wir uns die einzelnen Funktionen mal genauer an:

Der Kohlenmonoxid-Melder: Soll der Sicherheit dienen. Nur: In vielen Wohnungen gibt es gar keine CO-Quellen mehr. Wer an die Fernwärme angeschlossen ist, hat schlicht keinen Bedarf für einen solchen Melder. Und selbst wenn: Einen CO-Melder an der Decke zu montieren, ist fachlich unsinnig, weil Kohlenmonoxid dort nicht zuverlässig erkannt wird.

Der Feuchtigkeitssensor: Misst die Luftfeuchtigkeit. Das kann allenfalls der Schadensprävention dienen – liegt also vor allem im Interesse von Vonovia, um Schimmel und Bauschäden frühzeitig zu erkennen. Für euch als Mieter bringt das keinen echten Mehrwert.

Der Hitzemelder: In kleinen Küchen installiert, bietet er nur einen sehr geringen Sicherheitsgewinn, kann aber schnell Fehlalarme auslösen.

Die angebliche „Wertsteigerung“ hält einer Überprüfung also nicht stand. Weder wird objektiv der Gebrauchswert eurer Wohnung erhöht, noch steigt die Sicherheit nennenswert. Die Zusatzfunktionen sind schlicht nicht erforderlich.

Formelle Mängel: Die Ankündigung ist bereits unwirksam

Doch selbst wenn man all das großzügig ignorieren würde – die Ankündigung der Vonovia hat noch ein ganz anderes Problem. Modernisierungsankündigungen müssen bestimmte formelle Anforderungen erfüllen. Ihr müsst als Mieter:innen die geplante Maßnahme bewerten können.

In dem Schreiben von Vonovia fehlen jedoch genaue Angaben zur Funktionsweise der Geräte, zur Datenverarbeitung und zu den Sicherheitsstandards. Ohne diese Informationen ist eine Bewertung gar nicht möglich. Damit ist die Ankündigung bereits unwirksam – ein klassischer Formfehler, der einen Widerspruch mehr als rechtfertigt.

Ein tiefergehendes Problem: Datenschutz und Sicherheit

Abgesehen von der Frage des Wohnwerts gibt es ein weiteres, grundsätzliches Problem: Die Geräte erfassen, speichern und übertragen personenbezogene Daten.

Nach den derzeit verfügbaren Informationen ist völlig unklar, wo diese Daten landen. Diese fehlende Transparenz ist aus Datenschutzsicht höchst problematisch. Wenn nicht klar ist, wo und unter welchen rechtlichen Bedingungen die Daten verarbeitet werden, lässt sich schwer beurteilen, ob die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) überhaupt eingehalten werden.

Zusätzlich ist unklar, wie genau die Dateninfrastruktur und die Funkvernetzung der Geräte aufgebaut sind. Dadurch entstehen weitere Risiken – etwa in Bezug auf möglichen Datenmissbrauch oder Fehlalarme durch die Vernetzung.

Der Blick aufs Geld: Unwirtschaftlich und nicht umlagefähig

Kommen wir zum vielleicht konkretesten Punkt: den Kosten. Ein einzelner Multisensor Plus soll angeblich 125 € kosten. Bei einer durchschnittlichen Wohnung kommen da schnell mehrere hundert Euro zusammen. Zum Vergleich: Ein hochwertiger Rauchmelder eines Markenherstellers wie Bosch ist für etwa 80 € zu haben.

Vermieter sind jedoch dem Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet (§ 556 BGB). Sie müssen die kostengünstigste Lösung wählen, die den Zweck genauso gut erfüllt. Ein Aufpreis von 45 € pro Melder für Funktionen, die niemand braucht, ist alles andere als wirtschaftlich.

Und dann ist da noch die Frage der Umlage. Ein Teil der Kosten soll offenbar auf die Nebenkosten umgelegt werden. Doch: Diese neuen Kosten fallen gar nicht unter die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Und wenn sie nicht im Mietvertrag vereinbart wurden, dürfen sie auch nicht einfach so eingeführt werden. Laufende Kosten für Funkübertragung, Cloud-Speicherung und Fernwartung gab es vorher nicht – sie einfach so einzuführen, ist rechtlich mehr als fragwürdig.

Fazit: Widersprechen lohnt sich

Sofern in eurer Wohnung noch keine Rauchmelder installiert wurden, beschränkt sich eure Duldungspflicht auf gesetzlich vorgeschriebene Rauchwarnmelder – ohne zusätzliche, nicht erforderliche Funktionen. Die Multisensor Plus-Geräte gehen jedoch weit über dieses Maß hinaus. Sie sind weder als Modernisierung noch als einfache Instandhaltung zu rechtfertigen, verletzen Datenschutzgrundsätze und verstoßen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Wir haben ein Widerspruchsschreiben entworfen, dass ihr auf unserer Website herunterladen könnt. Am besten widerspricht ihr als Hausgemeinschaft – gemeinsam seid ihr stärker. In München hat beispielsweise bereits eine ganze Wohnanlage dem Austausch erfolgreich widersprochen.

Wenn euch das zu heikel ist oder ihr Unterstützung braucht, meldet euch gerne bei uns oder beim Mieterverein Dresden e.V. Wir helfen euch weiter.

Falls ihr euch noch weiter darüber informieren wollt hier noch ein paar Links:

Die Zeit: Der Spion an meiner Decke

WBS LEGAL: Vonovia: Neue Rauchmelder spionieren Mieter aus – und ihr sollt dafür zahlen | Anwalt Solmecke

WDR: Ärger um neue Vonovia-Rauchmelder: Dortmunder Mieter wehren sich

MieterInnenverein Witten und Umg. e.V.: Gründe für die Ablehnung von „Multisensor-Plus“-Rauchmeldern