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Im Mietspiegel wird die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB ausgewiesen. Diese ist eine marktorientierte modifizierte Durchschnittsmiete für vergleichbare Wohnungen.
Marktorientiert und modifiziert, da laut BGB nur in den letzten vier Jahren abgeschlossene Neuvertragsmieten und geänderte Bestandsmieten eingehen dürfen.[1]
Bestehende und zumeist günstigere Bestandsmieten finden keine Berücksichtigung. Gerade bei Neubauaktivitäten im gehobenen Wohnsegment ist mit hohen Auswirkungen auf das direkte Wohnumfeld zu rechnen.
Quelle: [1] https://www.dresden.de/de/leben/wohnen /wohnungsmarkt/mietspiegel.php
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