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Kommt eine Mieter*in in Mietrückstand kann es schnell zu einer fristlosen und ordentlichen Kündigung kommen.
Gemäß aktueller Rechtssprechung kann jedoch die Rückzahlung des Mietrückstands dazu führen, dass die fristlose Kündigung aufgehoben, die ordentliche Kündigung jedoch bestehen bleibt und der Mensch trotzdem ausziehen muss.[1] Gerade bei Menschen mit schwankendem Einkommen oder bei Mietstreitigkeiten über Mieterhöhungen steigt somit das Risiko des Wohnungsverlusts.
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