Vonovia Mieterhöhungen

Mit dem neuen Dresdner Mietspiegel 2025 hat sich die Vonovia nicht lumpen lassen und eine umfassende Mieterhöhungswelle in Dresden gestartet. Als wäre das nicht schon genug, haben sie sich diesmal auch noch was ganz Besonderes ausgedacht.

„Wir haben viele Mieterhöhungen von Vonovia geprüft, und bisher sind diese nahezu alle falsch.“ (Florian Bau, Mietverein Dresden, SZ vom 19.02.2025)

Wenig Spielraum gibt es bei festen Kriterien, wie Wohnfläche und Baualter. Aber wie ist es eigentlich mit den „weichen“ Faktoren? Diese Merkmale dienen dazu, besonders positive oder besonders negative Merkmale einer Wohnung zu berücksichtigen. Hat dein Bad kein Fenster musst du weniger zahlen, genießt du den Komfort einer riesigen Dachterrasse, etwas mehr. Die wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmale werden von Vertreter:innen der Mieter:innen und Vermieter:innen diskutiert. Die daraus entstandene Liste ist aber nicht abschließend und gilt nur als Orientierung.

Falls ihr betroffen seid, stimmt auf gar keinen Fall einfach einer Mieterhöhung zu und sucht euch Unterstützung!

Hier ist die Vonovia nun kreativ geworden. Hält ein Bus in der Nähe? Wurde in den letzten zehn Jahren mal was repariert? Oder ist da etwa ein Stück Rasen vor dem Fenster? Dann ist das sicherlich eine private Grünfläche und die Miete gehört erhöht! 

An Rücksichtslosigkeit ist das kaum zu überbieten, da die meisten Merkmale bereits berücksichtigt wurden. So sieht das auch ein Gericht in Berlin und erteilt dem Vorgehen von Vonovia eine Abfuhr

Der Nahverkehr wird halt bereits in der Kategorie Wohnlage berücksichtigt und zur Instandhaltung eures Wohnraums sind Vermieter:innen sowieso verpflichtet. 

Passt also auf, was von euch verlangt wird! Am Ende ist es ein Spiel mit der Angst. Ein professionelles Schreiben von Vonovia erweckt den Eindruck, dass alles nach Ordnung verläuft und bevor man seinen Wohnraum verliert unterschreibt man lieber. 

Unsere Erfahrung zeigt aber genau das Gegenteil. In den meisten Fällen ist Vonovia im Unrecht und ein Widerspruch lohnt sich. Also, habt keine Angst, informiert euch, holt euch Unterstützung und vor allem, schließt euch zusammen! Eure Nachbar:innen haben dieselben Sorgen. Austausch und eine Gemeinschaft geben Sicherheit. Und vielleicht werdet ihr einfach selbst kreativ. Quietschen eure Dielen oder ihr hört die Nachbarn atmen? Dann ist das ja vielleicht auch mietwertmindernd und man kann da noch ein bisschen was für die Reisekasse rausholen.  😉

Wenn ihr euch weiter informieren wollt, schaut z.B. auf der Webseite des Netzwerk Vonovia Mieter:innen Dresden vorbei oder auf der offiziellen Seite der Stadt Dresden.

Falls ihr konkret Hilfe benötigt, meldet euch z.B. beim Mieterverein Dresden oder versucht es direkt in eurem Viertel, wie in diesem Beispiel für die Johannstadt.

Ihr könnt euch auch jederzeit bei uns melden! Kommt auch gerne mit euren Fragen vorbei. Am ersten Donnerstag im Monat veranstalten wir immer eine offene Mietensprechstunde in der kosmotique auf der Martin-Luther-Straße 13. Beginn immer 20:00 Uhr, Wir freuen uns auf euch!

Wir suchen Unterstützung!

VERDRÄNGUNG HAT VIELE GESICHTER …

  • Steigende Mieten
  • Entmietung durch Modernisierung,
  • Ferienwohnungen statt Wohnraum,
  • Drohende Zwangsräunmung,…

… ABER DER WIDERSTAND AUCH!

Wir wollen die Verdrängung in der Stadt sichtbar machen, Mieter:innen in ihrem Häuserkampf unterstützen und uns für das Recht auf Wohnen einsetzen.

DAFÜR BRAUCHEN WIR DICH!

Für vielfältige Aktionsformen suchen wir tatkräftige Unterstützung, egal ob beim Layout eines Erste-Hilfe-Flyers oder zur kulinarischen Ausgestaltung eines Mieter:innenpicknicks. Ob mit viel oder wenig Zeit, ob lieber mit Worten, Bildern oder Aktionen.

Wir laden Dich herzlich zum offenen Treffen am Donnerstag, den 12. Dezember um 18:30 Uhr ein – in die Betriebsküche Friedrichstadt auf der Berliner Str. 63a.

Zur Wohnungssituation in Dresden

Veranstaltung: Donnerstag, 5.12.24 um 19:30 Uhr, Emil Ueberall Str. 6

Unsere Initiative Mietenwahnsinn Stoppen lädt im Rahmen der Kampagne HAUS UEBERALL alle Interessierten ein. Der Experte Jan Glatter vom Arbeitskreis Geographische Wohnungsmarktforschung gibt einen kurzen Überblick über die aktuelle und drohende Wohnungssituation in Dresden. Im Anschluss gibt es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mit anderen ins Gespräch zu kommen.

Gemeinsam finden wir Wege, um die Wohnungsmisere in den Griff zu bekommen. Sei dabei!

Mietrecht für Anfänger*innen

Veranstaltung: Mittwoch, 4.12.24 um 18 Uhr im Zentralwerk

Jedes Jahr aufs Neue trudelt Ende des Jahres die Nebenkostenabrechnung ein. Nachzahlungen, Abrechnungszeiträume, Widerspruchsfristen, zu hohe Vorauszahlungen? Die undurchsichtigen Abrechnungen führen schnell zur Verzweiflung. Was muss eingehalten werden? Wie kann ich mich als Mieter*in verhalten? Was für Rechte haben wir als Hausgemeinschaft? Ist die drohende Mieterhöhung gerechtfertigt? Unsere Initiative „Mietenwahnsinn stoppen“ stellt in Kooperation mit dem Mieterverein Dresden einen Handwerkskoffer aus verschiedenen Tipps und Tricks zu den Rechten der Mieter*innenschaft zusammen und informiert über individuelle Handlungsmöglichkeiten und Ansprechpartner*innen.

Diese Veranstaltung wird organisiert von der Stadtteilinitiative solidarische.aktion.pieschen und ist Teil der Veranstaltungsreihe „Wohnen und arbeiten im Stadtteil“.

Stadtteil-Initiativen im Gespräch

Stadtteilinitativen aus Löbtau, Pieschen, Johannstadt und Strehlen laden herzlich ein zur gemeinsamen Diskussion am Donnerstag, den 14. November 2024 um 19:30 Uhr im Haus Überall.

Wie können organisierte solidarische Nachbar*innenschaften einen Beitrag gegen Mietenwahnsinn und rechte Hetze im Kiez leisten? Gemeinsam wollen wir die Idee der rebellischen und solidarischen Nachbarschaft diskutieren, erfahren, was gut und was schlecht läuft, wie Menschen sich selbst einbringen können und was in Zukunft noch alles geplant ist.

Sei dabei und gestalte deinen Kiez!

Eine Veranstaltung im Rahmen der Hauskaufkampagne HAUS UEBERALL.

Sold City

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe für ein Haus für alle – Haus Überall zeigt unsere Initiative zusammen mit dem platzDa! den Film Sold City.

Der 1. Teil Eigentum statt Menschenrecht wird am Donnerstag, den 7.11. um 19:30 Uhr im Haus Überall gezeigt.

Der 2. Teil Enteignung statt Miete für die Rendite wird am Sonntag, den 10.11. um 20:30 Uhr gezeigt. Davor gibt es Essen & Getränke ab 18 Uhr.

Beide Filmteile bauen nicht zwingend aufeinander auf & können gut unabhängig angesehen werden.

Filminhalt: „Seit die Gemeinnützigkeit des Wohnbaus fast überall in Europa aufgehoben ist, gilt Wohnen nicht mehr als Menschenrecht. Nun entscheidet der Markt, wo Menschen leben. Damit hat sich ein beispielloses System der Vernichtung bezahlbaren Wohnraums etabliert. „SOLD CITY“ zeigt in zwei Teilen zum einem das System der Umwandlung von Wohnraum in Konzern-Eigentum und zum anderen die laute Forderung zur Enteignung großer Wohnungskonzerne sowie Beispiele gut funktionierender kommunaler Wohnungsbauten z.B in Städten wie Singapur oder Wien. Filmvorführung und Austausch im Anschluss.“

Keine Nachzahlung – Kein Problem?

Keine Nachzahlungsforderung in der Nebenkostenabrechnung – Schon ein Grund zur Freude?

Bei Mieter:innen von Vonovia trudelten in den letzten Wochen die Nebenkostenabrechnungen ein. Nach Öffnen des Briefes wird erleichtert aufgeatmet, wenn keine Nachzahlung nötig ist. Für die Meisten ist der Fall damit erledigt. Aber Vorsicht: was ist wenn die geforderten Vorauszahlungen im Vorjahr gar nicht dem Verbrauch entsprachen? Wenn keine Nachzahlung fällig ist oder sogar Geld zurück erstattet wird schauen viele von uns nicht mehr so genau hin. Professionelle Vermieter:innen wissen das und schlagen gerne in der Berechnung der neuen Nebenkostenvorauszahlung auch überhöhte und ungerechtfertigte „Anpassung durch erwartete Kostensteigerung“ auf. Durch die intransparente Abrechnung ist es oft nur schwer ersichtlich ob der „Kredit“  auch rechtmäßig genutzt wurde. Nur mit großem Aufwand durch Widerspruchsschreiben oder Klagen erhalten Mieter:innen ihr Geld zurück. Deswegen: Augen auf auch – sowohl bei der Prüfung der Nebenkostenabrechnung als auch der Neuberechnung der Vorauszahlung. Nur mit wenig Mühe kann diese selbst angepasst werden. Das Netzwerk Vonovia-Mieter:innen informiert in diesem Beitrag über die Angemessenheit der Erhöhung der Betriebskosten- und Heizkostenvorauszahlung: 

Entsprechend § 560 Abs. 4 BGB kann eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vorgenommen werden. Angemessen ist der erhöhte Betrag, wenn er die zu erwartenden Nebenkosten für das laufende Abrechnungsjahr widerspiegelt. Da die Nebenkosten im Abrechnungsjahr als Grundlage für die hierfür erforderliche Prognose über die zu erwartende Höhe der Nebenkosten im Folgejahr dienen, ist ein Zwölftel (1/12) des Abrechnungsbetrages der letzten Nebenkostenabrechnung als monatlicher Vorauszahlungsbetrag für die Betriebskosten und Heizkostendes Folgejahres angemessen (BGH, Urteil vom 28. 9. 2011 − VIII ZR 294/10). 

Die Annahme, dass sich die Nebenkosten künftig anders entwickeln, als es eine Prognose anhand der letzten Nebenkostenabrechnung darstellt, müssen allerdings konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Ein pauschaler Sicherheitszuschlag in Höhe von z.B. 10% wegen möglicher Preissteigerungen ist nicht zulässig (BGH, Urteil vom 28.09.2011 − VIII ZR 294/10).

§ 560 Abs.4 BGB gibt nicht nur dem Vermieter das Recht, die Nebenkostenvorauszahlung zu erhöhen. Auch der Mieter kann eine Anpassung und damit eine Herabsetzung der Nebenkostenvorauszahlung gegenüber dem Vermieter erklären (Schriftform).

Kommunalwahl 2024

Am 9. Juni wählt Dresden einen neuen Stadtrat. Wir haben uns die Programme der antretenden Parteien durchgelesen und für Dich zusammengefasst, was diese zur Lösung der Wohnungskrise vorhaben. Da sich Wahlprogramme und tatsächliches Handeln oft unterscheiden, haben wir auch das Abstimmungsverhalten der Parteien zu wohnpolitischen Fragen im bisherigen Stadtrat aufgelistet. Viel Spaß beim Lesen!

Vielleicht bist Du auf diese Seite durch unseren GEH WÄHLEN Flyer aufmerksam geworden. Wenn Dir diese Zusammenfassung gefällt, hilf uns doch bitte und teile den Flyer oder diese Seite mit Deinen Kolleginnen, mit Freunden & Familie!

Abstimmungsverhalten

Im Folgenden zeigen wir Dir wie sich die verschiedenen Parteien zu folgenden Abstimmungen positioniert haben:

Senkung Sozialbauquote

Die Sozialbauquote legt fest, wie groß der Anteil geförderter und preisgebundener Mietwohnungen beim Bau neuer Wohnkomplexe sein soll. Da die Bindung solcher sogenannter Sozialwohnungen1 schon nach wenigen Jahren ausläuft, gibt es in Dresden, wie in allen deutschen Großstädten, viel zu wenige davon. Trotzdem wurde die Sozialbauquote 2021 halbiert. Zuvor hatten die Freien Wähler eine generelle Absenkung von 30% auf 15% gefordert. In einem von CDU, FDP, SPD und Grünen ausgehandelten „Kompromiss“ wurde eine Staffelung nach Größe des Bauprojekts beschlossen, für Wohnprojekte unterhalb einer gewissen Größe eine Quote von 15% und erst darüber 30% gilt. Im Gegenzug zog der Bauunternehmer Lobbyverband „Stadtgestalter Dresden“ seine Klage vorm Verwaltungsgericht gegen die Dresdner Sozialbauquote zurück. So gut wie jede andere deutsche Großstadt hat eine Sozialbauquote von 30% oder mehr, in München sind es sogar 60%, trotzdem hielt das ihrerzeit keinen Investor vom Bauen ab.

Für Absenkung: CDU, FDP, Grüne, SPD, Freie Wähler und AfD

Gegen Absenkung: Die Linke und Dissidenten

1: Sozialwohnungen sind öffentlich geförderte Wohnungen für die eine geringere als die durchschnittliche Miete gezahlt werden muss. Die Preisbindung gilt aber nur für einige Jahre, danach kann der Vermieter die Miete erhöhen durch Angleichung an den Mietspiegel oder Luxussanierung wie in jeder anderen Wohnung auch. In den Bundesländern ist die Sozialpreisbindung unterschiedlich geregelt, in Sachsen gilt sie nur für 15 Jahre. Für viele Dresdner Sozialwohnungen läuft diese Befristung auch kommendes Jahr wieder aus. Wir fordern die Abschaffung dieser Begrenzung!
Um in einer Sozialwohnung einzuziehen, wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Diesen bekommen besonders Bedürftige, wie etwa Sozialhilfebeziehende oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen.
Doch selbst für Menschen mit Wohnberechtigungsschein gibt es viel zu wenige Sozialwohnungen, so dass sie mit allen anderen am freien Wohnungsmarkt um Wohnungen konkurrieren müssen, die sie sich eigentlich nicht leisten können.

Soziale Erhaltungssatzung

Eine soziale Erhaltungssatzung bezieht sich auf einzelne Stadtgebiete – oft auch Milieuschutzgebiete genannt. Für diese Stadtteile wird befürchtet, dass umfassende Sanierungs- und Teuerungswellen bevorstehen, z.B. weil das Stadtgebiet attraktiv aber noch verhältnismäßig günstig ist. Die Stadt kann mit dieser Satzung bestimmte, teure Sanierung einschränken, aber auch Vorkaufsrechte bei Weiterverkauf von Immobilien sind möglich um die bestehende soziale Zusammensetzung des Viertels zu bewahren. Der Hintergrund ist, dass die Stadt Infrastruktur baut wie z.B. Kitas und Schulen. Wird plötzlich aufgrund von massiven Preissteigerungen der Stadtteil für Familien mit Kindern unerschwinglich, wurden Kitas und Schulen ganz umsonst gebaut. Der Gesetzgeber hat mit der sozialen Erhaltungssatzung den Kommunen ein Mittel gegeben mit dem Ziel solche rasanten Verteuerungen zu verlangsamen.

In Dresden wird seit langer Zeit um die Einführung neuer Milieuschutzgebiete gerungen. Im Kampf gegen die Entmietung verschiedener Häuser im Hechtviertel hatte auch unser Bündnis u.A. die Ausweitung des Milieuschutz auf das Hechtviertel gefordert.

Einen entsprechenden Antrag zur Einführung neuer Milieuschutzgebiete in Pieschen/Hechtviertel, Löbtau-Nord und Neustadt-Ost stellten SPD und die Dissidenten. Im Juli 2022 lehnte der Stadtrat diesen Antrag mehrheitlich ab u.A. auch weil sich die Linke bei der Abstimmung enthielt.

Für die Ausweitung des Milieuschutz stimmten: SPD, Dissidenten, Die Grünen

Dagegen stimmten: CDU, FDP, AfD, Freie Wähler

Enthaltung: Die Linke

Nach der Ablehnung des interfraktionellen Antrags wurde stattdessen die Voruntersuchung von Friedrichstadt und Löbtau-Nord als potentielle, neue Milieuschutzgebiete fortgesetzt. Das Verfahren läuft nach wie vor und eine Entscheidung steht noch aus.

Aufkauf Vonoviawohnungen

Seit die Zinsen wieder gestiegen sind, sah sich das Wohnungsunternehmen Vonovia gezwungen einen Teil seiner Immobilien zu verkaufen. Darunter auch 6.000 Wohnungen in Dresden. Damit bot sich der Stadt, die bis dato nur noch 1% des Wohnraums in Dresden besaß, die seltene Gelegenheit, sich wieder etwas mehr Gestaltungsmöglichkeiten zu verschaffen. Zum anderen droht allen, deren Wohnungen nicht von der Stadt sondern einem Investor am freien Wohnungsmarkt gekauft werden, noch größere Mieterhöhungen. Deswegen forderte unser Bündnis letztes Jahr in einer Petition zusammen mit über 5.000 Unterzeichner:innen den Stadtrat dazu auf, so viele von diesen Wohnungen zu kaufen wie möglich. 

Am Ende wurden nur 1.213 Wohnungen sowie einige unbebaute Grundstücke gekauft. Als kleiner Erfolg wurde unsere Petitionsforderung übernommen, rechtlich sicher zu stellen, dass diese Wohnungen nicht wieder auf dem freien Markt verkauft werden. Die genauen Hintergründe und wie es dazu kam, könnt ihr hier nachlesen.

Für den Aufkauf stimmten: SPD, Die Linke, Die Grünen, Dissidenten, CDU

Gegen den Aufkauf stimmten: Freie Wähler, AfD, FDP

Zweckentfremdungsverbot

Wohnungen über Airbnb, Booking.com und andere Portale. als Ferienwohnungen zu vermieten bringt mehr Profit als die normale Miete. Dadurch wird der Wohnraum in Dresden aber auch knapper. Deswegen beschloss der Stadtrat im Februar 2024 ein Zweckentfremdungsverbot für die Alt- und Neustadt. Mit einer zweijährigen Übergangsfrist dürfen Wohnungen in diesen Stadtteilen künftig nicht mehr professionell als Ferienwohnungen angeboten werden. Die genaue Umsetzung muss derzeit noch von der Verwaltung ausgestaltet werden. Die gesetzliche Grundlage für das Verbot wurde zuvor auf Landesebene gelegt. Das Zweckentfremdungsverbot soll wie der Name schon andeutet bewirken, dass Immobilienflächen, die als Wohnraum ausgezeichnet sind, ihrem eigentlichen Zweck entsprechend auch genutzt werden. Dass bedeutet, dass mit diesem Verbot auch gegen andere Formen der Fehlnutzung vorgegangen werden könnte wie z.B. dauerhaften Leerstand.

Für das Verbot stimmten: Die Grünen, Dissidenten, Die Linke, SPD

Gegen das Verbot stimmten: AfD, CDU, FDP, Freie Wähler

Wahlprogramme

Im Folgenden wollen wir kurz & knapp die verschiedenen Wahlprogramme der Parteien und Wahlbündnisse im Hinblick auf die Wohnungspolitik einordnen.

An die bereits im Stadtrat vertretenen Parteien hat der Mieterverein Fragen zu ihren wohnungspolitischen Zielen verschickt, zu denen wir die Antworten hier ebenfalls verlinkt haben. Außerdem hat der Mieterverein eine kurze inhaltliche Zusammenfassung der Wahlprogramme veröffentlicht, die wir Dir ebenfalls nicht vorenthalten wollen.

CDU

Das CDU Wahlprogramm ist mit Blick auf die Wohnungspolitik wenig umfangreich und eher allgemein gehalten. Der Fokus zur Lösung der Wohnungskrise ist gerichtet auf Neubau, vor allem durch private Träger und ohne eine Priorisierung von sozial verträglichem Wohnungsbau.

Antworten auf Wahlprüfsteine des Mietervereins

SPD

Das Programm der SPD fällt im Vergleich relativ umfangreich aus und bietet konkrete Ansätze zum Thema Wohnen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem sozialen Wohnen.

Antworten auf Wahlprüfsteine des Mietervereins

Bündnis 90 / Die Grünen

Relativ umfangreich und ausführlich fällt das Programm der Grünen aus. Ihr Fokus liegt auf sozialem Wohnen und ökologischem Bauen.

Antworten auf Wahlprüfsteine des Mietervereins

Die Linke

Eher durchschnittlich umfangreich zum Thema Wohnen ist das Programm der Partei die Linke, dafür allerdings mit konkreten Forderungen versehen. Ihr Fokus liegt auf sozialer Gerechtigkeit und Teilhabe.

Antworten auf Wahlprüfsteine des Mietervereins

Piraten

Die Piraten haben ein umfangreiches und detailliertes Programm zur Wohnungspolitik. Ihr Fokus liegt auf Sozialverträglichkeit und Mitbestimmung.

Antworten auf Wahlprüfsteine des Mietervereins

Dissident:innen

Die Wahlplattform Dissident:innen bietet in ihrem Programm klar ausformulierte Forderungen mit Fokus auf Mieterschutz und Mitbestimmung.

Antworten auf Wahlprüfsteine des Mietervereins

FDP

Das Programm der FDP zum Thema Wohnen ist durchschnittlich umfangreich und relativ konkret. Ihr Fokus liegt auf einem rein privaten Wohnungsmarkt möglichst ohne regulierende sozialstaatliche Eingriffe.

Antworten auf Wahlprüfsteine des Mietervereins

AFD

Das eher mittelmäßig umfangreiche Wahlprogramm der AfD setzt auch bei der Wohnungspolitik auf Abschottung. Darüberhinaus wird die Förderung privaten Wohneigentums angestrebt und nicht auf die Nöte der zur Miete Wohnenden eingegangen.

Antworten auf Wahlprüfsteine des Mietervereins

Freie Wähler

Die Freien Wähler haben in Dresden bisher, wie in den vergangenen Jahren auch, kein Kommunalwahlprogramm sondern lediglich ein kurzes Grundsatzpapier veröffentlicht. Entsprechend können wir nur auf ihr bisheriges Abstimmungsverhalten (siehe oben) hinweisen.

Auch für die Wahlprüfsteine des Mietervereins liegen keine Antworten vor.

Bündnis Freie Bürger Dresden e.V.

Die Freien Bürger waren bereits im aktuellen Stadtrat mit einem Sitz vertreten. Die Wählervereinigung hat ausdrücklich kein einheitliches Programm sondern überlässt dieses ihren Wahlbewerbern. Diese werden lediglich aufgefordert „sachbezogen, bürgernah und frei in den Entscheidungen“ zu handeln.

Zunächst Teil der Dissidenten Fraktion wechselten sie zur CDU und zuletzt zu den Freien Wählern, entsprechend änderten sie auch ihr Abstimmungsverhalten und ihre Ausrichtung während der Amtszeit. Entgegen Ihren vormaligen Wahlprogramm stimmten sie für die Absenkung der Sozialbauquote und gegen soziale Erhaltungssatzungen.

Antworten auf Wahlprüfsteine des Mietervereins

Die Partei

Die Satire-Partei war bisher Teil der Dissidenten Fraktion und tritt auch diesmal wieder mit einem 10-Punkte Programm an, in dem sie Forderungen stellen wie z.B. ein „Stadtweites Parkverbot für Holger Zastrow“.

Die Abstimmung erfolgt, wie auch in anderen Parlamenten in denen sie vertreten ist, willkürlich nach der Stimmung der Abgeordneten.

Im Dresdner Stadtrat stimmte die PARTEI grundsätzlich meistens linken Vorhaben zu. In Einzelfällen wurde davon aber auch bei Abstimmungen abgewichen, bei denen die PARTEI stimmentscheidend war.

Volt

Auch die gesamteuropäische Volt Partei ist diesmal in jedem Wahlkreis vertreten. Ihr Programm ist relativ umfangreich und detailliert, der Fokus liegt auf einer gesamteuropäischen Ausrichtung und sozialer Teilhabe.

Volt unterstützt Instrumente sozialer Wohnungspolitik wie Zweckentfremdungsverbote und Mietendenbeiräte. Durch dezentrale Planung von Sozialwohnungen sollen soziale Lasten gleichmäßig auf das Stadtgebiet verteilt werden. Für Azubis, Studierende und Freiwilligendienstleistende soll die Umzugsbeihilfe wiedereingeführt werden. Leerstand soll verringert werden, indem leerstehende Immobilien für soziale und kulturelle Projekte freigegeben werden. Außerdem will die Partei verkehrsberuhigte Superblocks wie in Barcelona schaffen.

Zur besseren Finanzierung des öffentlichen Wohnungsbaus sollen für alle erwerbbare städtische Wohnungsanleihen eingeführt werden.

Bündnis Sahra Wagenknecht

Das als Abspaltung aus der Linken hervorgegangene Bündnis tritt auch für den Dresdner Stadtrat an. Ein Programm für die Kommunalwahl existiert aber bisher nicht.

Team Zastrow / Bündnis Sachsen 24

Der ehemalige Vorsitzende der Dresdner FDP tritt nach seinem Austritt mit einem eigenen Projekt an.

Dessen Programm ist beim Thema Wohnen mittelmäßig umfangreich mit klaren Forderungen und konzentriert sich neben diversen Aufzählungen von Dingen, die der Stadtrat nach Zastrows Auffassung falsch gemacht hat, hauptsächlich auf möglichst unregulierten Wohnungsneubau durch private Investoren.

In ihrem Programm wendet sich die  Partei gegen kommunalen Wohnungsneubau durch die städtische Wohnen in Dresden (WiD). Förderungen von städteeigenenen Sozialwohnungen werden ausschließlich als unnötige Kosten dargestellt, ohne den Nutzen für die Stadt und Wertgewinn zu berücksichtigen. Zur Lösung der Wohnungskrise konzentriert sich das Programm ausschließlich auf Neubau und will diesen durch die Freigabe neuer Flächen zum Wohnungsbau fördern. Außerdem sollen Standarts und Mindestanforderungen an Neubauten gesenkt oder ganz abgeschafft und Neubaugenehmigungen weniger geprüft werden.

Wie sichergestellt werden soll, dass neugebaute Wohnungen auch für die Mehrheit bezahlbar sind, wird nicht thematisiert.

Freie Sachsen

Auch die von Kadern der ehemaligen NPD und anderer rechtsradikaler Parteien gegründeten Freien Sachsen sind mit Kandidaten in allen Wahlkreisen vertreten. Ein Kommunalwahlprogramm liegt bisher nicht vor. Da die Partei sich in ihrem Grundsatzprogramm und sonstigen Verlautbarungen aber fast ausschließlich mit den Themen Corona, Migration und der Unabhängigkeit Sachsens beschäftigt, ist auch nicht davon auszugehen, dass konkrete Vorstellungen zu Themen wie der Wohnungspolitik existieren.

AirBnB war Gestern

#AirBnBwarGestern

Freiraum ist Zukunft (?)

Auf jeden Fall ist das AirBnB Verbot in der Neu- und Altstadt JETZT

Das wollen wir mit euch feiern, den neuen Raum für Alle.

Ab jetzt posten wir jeden Tag eine AirBnB Wohnung, in der die Party stattfinden könnte.
Nächsten Dienstag gibt es die Adresse.
Folgt uns.
Feiert mit uns.
Am 30.04. im Kiez.

Dresden. Mietenwahnsinn stoppen!

Mieterhöhung Abgewendet!

Erfolg für hartnäckige Mieter:innenschaft – Mieterhöhungsverlangen konnten abgewendet werden!

In den vergangenen Monaten kam es von Seiten großer Immobilienfirmen zu Mieterhöhungsverlangen für Mieter:innen in Wohnungen ohne Sammelheizung – sprich: in unsanierten Häusern mit Öfen. Diese wurden mit §558 BGB und dem Mietspiegel der Stadt Dresden begründet.

Auf dieser Grundlage versuchten Vonovia und Berlinhaus, die Miete anzuheben. Doch von den Mieter:innen kam Gegenwind. Entgegen juristischen Beratungen hinterfragten einige die Anwendbarkeit des Mietspiegels 2023 grundsätzlich und gingen in Widerspruch. Nach intensivem Schriftaustausch mit der Vonovia und dem Ende der Frist, wurden sogar gegen einige Mieterinnen Klage eingereicht. Doch die Mieter:innen knickten nicht ein und Vonovia zog sowohl ihre Erhöhungsförderung als auch die Klagen auf eigene Kosten zurück!

Wir beglückwünschen die Mieter:innen für ihren Erfolg!

Hintergrund: Im Mietspiegel der Stadt Dresden des Jahres 2019 waren Wohnungen mit Ofenheizung explizit von der Anwendung desselben zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgenommen. Im aktuellen Mietspiegel gibt es allerdings keine Unterscheidung mehr von Wohnungen mit und ohne Sammelheizung zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete, da sich keine nennenswerte Zahl im Datensatz fand. Und das obwohl in der Befragung von 4000 Wohnungen 209 mit Ofenheizungen ausgestattet waren. Die Auswertung zeigte, dass die Heizungsart keinen Einfluss auf die Miethöhe hatte und daher im Mietspiegel keine Erwähnung mehr fand. Das kann sowohl an der geringen Fluktuation bei ofenbeheizten Wohnungen liegen, weil Bestandsmieten nicht berücksichtigt werden als auch an der enormen Mieterhöhung bei Neuvermietungen.
Nach dem Hinweis durch die betroffenen Mieter:innen luden wir als Aktionsbündnis den Mieterverein und die Betroffenen zu einem gemeinsamen Gespräch ein, um darauf zu drängen, dass künftig Wohnungen mit Ofenheizung wieder gesondert im Mietspiegel Berücksichtigung finden und juristisch eine bessere Beratung in diesen Fällen erfolgen kann.

Im folgenden möchten wir einen Bericht der betroffenen Mieterin Bine P. dokumentieren:

Wie wir die Mieterhöhungsforderung der Vonovia abblocken konnten – oder kurz gesagt, Glück gehabt 

Im September 2023 sandte die Vonovia standardisierte Mieterhöhungsforderung an einige ihrer MieterInnen. Darunter waren auch wir, Wohnende aus der Bischofswerder Straße in Dresden, welche noch in unsaniertem Wohnraum leben. Unsaniert bedeutet in diesem Fall das Heizen mit brennbaren Materialien wie Kohlen oder Holz, einem damit verbundenen staubigen Kohlenkeller, ungedämmte Bausubstanz, was bedeutet dass die Kellerdecke, das Dach und die Außenwände ungedämmt sind, marode Fenster, defekter Putz, Wassererwärmung mittels Boiler, Durchlauferhitzer oder Badeofen, usw.. Durch den Bauzustand haben wir sehr hohe Stromkosten, um über ausreichend Wärme oder warmes Wasser verfügen zu können. Wir waren mit dieser Forderung der Vonovia komplett überfordert, da wir natürlich noch günstiger als die meisten Mietenden in Dresden leben können, dafür jedoch einige Einschränkungen die eine Ofenheizung mit sich bringt, tragen müssen. Wir stehen bspw. in den Wintermonaten in eine eisigkalte Wohnung auf, die erst durch heizen eines Ofens über die kommenden Stunden sich langsam erwärmt, von Kohlenstaub, höheren Kohlenmonoxidwerten usw. mal ganz abgesehen. Die Vonovia argumentierte in ihrer Mierhöhungsforderung mit dem Mietenspiegel 2023. Wir konnten uns die Rechtmäßigkeit dieser Argumentation nicht vorstellen. Wir, das sind eine Mieterinnengruppe, die alle die Gemeinsamkeit teilen, unsaniert zu wohnen und eine Erhöhungsforderung erhalten haben. Aus diesem Gefühl der Ungerechtigkeit heraus entwickelte sich ein Prozess der Mietenspiegelanalyse, Diskussionsrunden, Abwegungsprozedur für Nicht-Zustimmung der Forderung oder eingeschränkter Zustimmung. Dabei entwickelten sich zwei verschiedene Denkansätze. Zum einen konnten Menschen diesen Mietspiegel 2023 für sich annehmen und sahen nur Einzelpunkte als fragwürdig oder widersprüchlich an. Der andere Teil hinterfragte die Anwendbarkeit des Mietenspiegel 2023 grundsätzlich. In den Mietenspiegeln aus den Jahren davor, 2019 und 2021, konnte man den Umgang mit Wohnungen mit Ofenheizung nachvollziehen. Hier waren Wohnräume ohne Sammelheizung noch von potentiellen Mietererhöhungsforderungen ausgeschlossen. Für uns war es nicht nachvollziehbar weshalb sich diese Vorgehensweise in 2023 geändert haben sollte. Der Mietspiegel dient als vergleichendes Instrument. Verschiedenste Wohnräume bzw. Merkmale dieser Wohnräume werden tabellarisch unterschieden. Das bedeutet, hier wird gefragt  ob beispielsweise ein Bad ein Fenster hat, das Haus eine Wärmedämmung oder ob Leitungen neu/alt bzw. Aufputz oder Unterputz verlegt sind. Das alles ist drehen an ganz minimalen Stellschrauben. Zumal die Art und Weise bzw. der Inhalt dieser Fragen ebenfalls zu hinterfragen sind und offensichtlich ohne bautechnische Beratung formuliert wurden. Folglich stimmten wir der Forderung mit Begründung der fehlenden Vergleichbarkeit und nicht Abbildung dieser Wohnräume im Mietenspiegel, nicht zu. Jede Wohneinheit argumentierte ähnliches in eigener Weise, auch wurde die Idee formuliert, diese Debatte ggf. auch öffentlich zu führen. Es wurde klar, wir sind einige und nicht einzelne und scheuen auch den Kontakt zur Presse nicht. Während dessen galt es Nerven zu bewahren. Die Vonovia antwortete jeweils ebenfalls individuell und wohlwollend, jedoch auch mit Hinweis bei weiterer Nicht – Zustimmung den juristischen Weg zu wählen. Dieser Vorgang wurde 2xwiederholt. Wir spielten auf Zeit und beantworten jedes Schreiben erneut mit einer ausführlichen und und argumentativ immer besser werdenden Nicht – Zustimmung. Man wirbelte gegenseitig mit §578 des BGB umher bis alle Fristen aufgebraucht waren und letztendlich gegen einige der Gruppe tatsächlich Klage eingereicht wurde. Die andere Gruppe, welche anhand von Einzelpunkten des Mietspiegels argumentierte, bekam teilweise eine entsprechende Korrektur, welche jedoch aufgrund der Kappungsgrenze keine finanziellen Auswirkungen auswies. Diese MieterInnen tragen nun ca. 50 Euro mtl. mehr. 50 Euro monatlich = 600 Euro jährlich = 6.000 Euro in 10 Jahren!!!Und dann die Wendung für alle anderen. Die Vonovia zog Ihre Erhöhungsförderung gegen diejenigen, die standhaft geblieben waren, zurück! Selbst bereits eingereichte Klagen wurden auf Vonoviakosten zurück gezogen. Die Freude war riesig und der Glauben an juristische Gerechtigkeit groß. … Bis zum kommenden Tag. Durch Zufall war da ein Reflektionsgespräch mit der Vereinsführung des Mitervereins Dresden und Umgebung. e. V., welchen das Bündnis „Mietenwahnsinn stoppen“ angeregt hatte. Sie hatten dem Mieterverein ein Schreiben zukommen lassen, in welchem ca. 20 Personen sich eine bessere und progressivere Herangehensweise im Umgang mit dem Thema Durchsetzung des Mietenspiegels anregte und damit verbunden auch eine unterstützenderen Umgang in der Beratung ihrer MitgliederInnen. Und letztendlich achtet der Mieterverein ja nicht nur auf rechtmäßige Umsetzung des Mietspiegels. Sie sind auch an der Erstellung des Mietspiegels beteiligt in dem der Mietverein die Fragen formuliert, welche zur Vergleichbarkeit herangezogen werden. Wir freuten uns auf diesen Termin und schätzen es, dass der Mieterverein einen Diskurs dieser Art ermöglicht und uns dafür Zeit einräumt. Beim Termin ist der Mietverein sichtbar überrascht über den Ausgang der Auseinandersetzung mit der Vonovia. Sie hätten dies aus juristischer Perspektive für unmöglich gehalten, insbesondere da die Vonovia eigentlich nie die gerichtliche Auseinandersetzung scheut. Sie vermuteten hinter diesem Ausgang den Druck der Gruppe begleitet mit der Idee mit der Presse ins Gespräch zu finden. Was wirklich die Vonovia zum Rückzug bewegt hat, wird nicht mehr zu identifizieren sein. Der Blick in die Glaskugel zeigt eine Vielzahl an Möglichkeiten, sei es, dass die Gruppe der Nicht-Zustimmen zu klein für einen finanziellen Schaden und zu groß für einen Imageschaden war oder ggf. vielleicht einen bis dato unbemerkten Fehler in der Datenerhebung oder oder oder. Aber wie begründet der Mieterverein, dass nun doch die Ofenheizungen wieder im Mietpreiserhöhungsverfahren Berücksichtigung gefunden hatte und kein ausschließendes Kriterium mehr stellte. Die Antwort ist komplett ernüchternd. Der Mieterverein schildert die Vorgehensweise bei der Erstellung eines neuen Mietenspiegels. Die formulierten Fragen werden der zuständigen Stelle im Sozialamt übergeben. Diese beauftragt eine Firma für die statistische Erhebung. Diese Firma nimmt die Fragen des Mietervereins und versendet den Fragebogen an ca. 4.000 Dresdner Haushalte. Diese Haushalte sind dazu rechtlich verpflichtet den Fragebogen wahrheitsgemäß auszufüllen. Dabei dürfen sich allerdings nur Haushalt beteiligen, welche ihren Wohnraum in den letzten 6 Jahren neu bezogen haben. Alle anderen werden in der Statistik NICHT berücksichtigt. Wo man sofort wieder beim Thema ist, dass der Mietspiegel kein Mietspiegel im eigentlichen Sinne darstellt, da dieser Bestandsmieten gar nicht erfasst, sondern vielmehr ein Mieterhöhungsspiegel darstellt, da ja nur teure Neuvermietungen Berücksichtigung finden. Das ist eigentlich schon ein Ding maximaler sozialer Ungerechtigkeit. Der Rest ist reine Statistik. Die MieterInnen beantworten die Fragen und hinterlegen ihre Antworten mit ihrem Mietpreis auf den Quadratmeter. So ergibt bspw., dass Menschen mit bestimmten Wohnkriterien wie oben aufgeführt je nach Ausstattung mal 2% mehr Miete zahlen als andere oder auch mal einen Prozentpunkt weniger oder manche Merkmale sich auch gar nicht finanziell auswirken. Das wird dann in Folge in Mieterhöhungsverlangen seitens VermieterInnen herangezogen, um eine neue, aktuellere und natürlich auch höhere Miete zu verlangen. Und so fand wohl auch die Ofenheizung ihren Weg zurück in die Statistik. Angeblich gaben bei der Befragung für den Mietspiegel 2023 209 der 4.000 befragten MieterInnen an, innerhalb der vergangenen 6 Jahre eine Ofenheizungswohnung neu bezogen zu haben und hinterlegten ihre Aussagen mit einem Preis. Unglaublich!!! Wir fragen uns ernsthaft, ob dies realistisch wirklich den Tatsachen entsprechen kann. Interessant hier wäre wieviel Ofenheizungswohnungen in Dresden und Umgebung Tatsache überhaupt noch vorhanden sind und dass von diesem vermutlich geringen Prozentsatz dann auch noch 209 Wohnungen in den vergangenen 6 Jahren neu bezogen worden zu sein, scheint irgendwie überzogen und unreal. Vorallem wenn man den Bezugswert von 4.000 befragten Haushalten dazu ins Verhältnis setzt, scheint der Wert der Ofenheizungswohnungen doch etwas hoch zu sein. Hier wird ein völlig verzerrtes, realitätsfernes Bild der Bausubstanz in Dresden gezeichnet, welches man auf Echtheit zwingend noch einmal prüfen lassen sollte. In den Mietspiegeljahren 2019 und 2021 war der Wert wohl zu gering, um hieraus eine Vergleichsmiete zu ermitteln zu können und dadurch wurde daraus ein Mieterhöhungspreis ausschließendes Kriterium. Wo diese Wohnräume im Mietenspiegel 2023 hervorgezaubert wurden, bleibt für uns alle ein Rätsel.Und natürlich geht der interessierte Blick direkt zum Mietspiegel 2025, welcher sich derzeit in der Erstellung befindet. Werden da wieder Ofenheizungswohnungen von einem Erhöhungsverlangen ausgeschlossen sein? Wir vermuten ja, denn dass sich noch einmal eine derartig hohe Anzahl an Ofenheizungswohnungen in der Statistik befindet, wäre schon nahezu ein Ding der Unmöglichkeit. Sollte es dennoch so sein, sollte man sich die statistische Erhebung auf alle Fälle zeigen lassen. Wir vermuteten auch, dass ggf. fälschlicherweise Wohnungen in der Statistik berücksichtigt wurden, die eventuell über einen Kamin und zusätzlich eine Zentralheizung verfügen. Dies verneinte der Mieterverein und sagte explizit, dass hier tatsächlich nur ausschließlich mit Ofen beheizte Wohnungen berücksichtigt wurden. Es scheint absurd. Da jedoch die Vonovia von ihrem Mieterhöhungsverlangen absah, bedarf es hier unsererseits keine weiteren Nachforschungen. Wir setzen hier auf Bereinigung der Thematik im kommenden Mietspiegel. Denn nach der abge wehrten Erhöhung ist ja prinzipiell vor der kommenden Erhöhung. Schade ist es für die Menschen, die hier zugestimmt haben. Diese haben jetzt dauerhaft den höheren Preis zu tragen, egal was auch der kommende Mietspiegel tut oder lässt.Für mehr Gerechtigkeit und Transparenz haben wir dem Mieterverein unsere ehrenamtliche Unterstützung bei der Erstellung des aktuellen Mietspiegels angeboten. Leider wird hier kein Bedarf gesehen. Aber was nicht ist, kann ja irgendwann immer noch werden. Wir geben auf jeden Fall nicht auf!

Bine P.