Start der Umfrage „Dresden stellt die Mietenfrage“

Die Umfrage wurde am 1.September beendet. Die Ergebnisse sind unter Ergebnisse der großen Mietenfrage zu finden.

Wenn du möchtest kannst du natürlich trotzdem noch abstimmen. 

Im Zuge des bundesweiten „Mietenstopp“-Tages startet die große Umfrage der Dresdnerinnen und Dresdner unter dem Motto „Dresden stellt die Mietenfrage“.

Der Sammelzeitraum für die Umfrage endet Anfang September. Die Ergebnisse und zusammengefassten Forderungen werden dann den Kandidierenden zur Bundestagswahl übergeben und in einer Podiumsveranstaltung diskutiert. Je mehr Mieter*innen mitmachen, umso mehr Druck können wir auf die aktuell einseitig vermieterfreundliche Politik ausüben. Beispiele wie die Kampagne DeutscheWohnen & Co enteignen in Berlin zeigen, was alles möglich ist. Vor dem Hintergrund der aktuell bereits mehr als 150.000 gesammelten Unterschriften wurde in Berlin verkündet, dass der Senat mehr als 20.000 Wohnungen von Vonovia und Deutsche Wohnen zurückkauft.“

Bundesweiter „Mietenstopp“-Tag in Dresden

Ein breites Bündnis aus Mieterverein, Gewerkschaften, Volkssoldarität und dem Dresdner Bündnis „MietenwahnsinnStoppen!“ schließt sich in Dresden zusammen und beteiligte sich am bundesweiten Aktionstag „Mietenstopp“ am Samstag, den 19. Juni 2021. Symbolträchtig 5 vor 12  fand ein Fototermin mit anschließender  Pressekonferenz statt.  Außerdem startet an diesen Tag die große Umfrage der Dresdner*innen unter dem Motto „Dresden stellt die Mietenfrage“.

Unter der Forderung eines „Mietenstopp“ haben sich deutschlandweit bereits mehr als 80 Organisationen zusammengeschlossen. Kernanliegen ist das Einfrieren der Mieten über die nächsten 6 Jahre. In einer gemeinsamen Erklärung des Dresdner Zusammenschlusses wird u.a. auf die stetig steigenden Mieten in Dresden verwiesen, allein knapp 20% in  den letzten 10 Jahren. Gerade bei Neuvermietungen werden mittlerweile über 10 EUR/m² als Mietpreis aufgerufen. Gerade für junge Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen ein großes Problem, wenn zum Beispiel durch Familienzuwachs die Wohnung zu klein wird und ein Umzug ansteht. Viele weichen mittlerweile ins Umland aus, verlieren ihr soziales Umfeld und nehmen lange Fahrtwege in Kauf. Wir brauchen dringend ein Ende der Mietpreisspirale.

Antwort: Offener Brief zum Hochhausleitbild

Wir veröffentlichen an dieser Stelle das Antwortschreiben des Baubürgermeisters Herrn Stephan Kühn auf unseren offenen Brief zum Hochhausleitbild Dresden und möchten uns für die ausführliche Antwort und die themenspezifischen Einblicke in die Planungsprozesse aus der Perspektive der Stadt bedanken. Die unterschiedlichen Planungsebenen und Zielvorgaben, die vom Klima- bis zum Denkmalschutz reichen können, machen die Stadtplanung zu einem komplexen und teilweise langwierigen Unterfangen. Wir werden dennoch weiter mit Interesse verfolgen, wie sich die Stadt den Herausforderungen stellt, die sich durch die Verknappung von bezahlbaren Wohnraum, das Auslaufen von Belegungsrechten, dem Verschwinden von Freiflächen und allgemeinen Verdrängungstendenzen ergeben. Wir laden dabei alle diejenigen dazu ein, sich bei Fragen der Stadt- und Regionalentwicklung mit einzubringen, welche die Frage der Gestaltung der Zukunft der Städte und Regionen als gesamtgesellschaftliche Herausforderung verstehen.


Sehr geehrte Damen und Herren des Dresdner Bündnisses „Mietenwahnsinn stoppen!“

Ihren Offenen Brief habe ich zur Kenntnis genommen. In den letzten Jahren seit 2019 erarbeitete die Landeshauptstadt Dresden jenes Hochhausleitbild, das Sie in Ihrem Brief erwähnen. Das Hochhausleitbild ist öffentlich in der Sitzung der Gestaltungskommission Dresden am 29. Januar 2021 vorgestellt worden. Es ist eine konzeptionelle, informelle Planung, die selbst kein Baurecht schafft, dass Hochhäuser abgerissen oder errichtet werden dürfen. Baurecht würde erst, das schlägt die Stadtverwaltung dem Stadtrat als Beschluss vor, im Wege der formellen Planung, einer verbindlichen Bauleitplanung, geschaffen.
Im dritten Absatz Ihres Briefes sprechen Sie von der „Forderung nach einem Rückbau der Wohnhochhäuser in der Johannstadt“. In den Verlautbarungen zum Hochhausleitbild ist in Bezug auf die Johannstadt keine „Forderung nach einem Rückbau“ erhoben, lediglich von der Option einer langfristigen Stadtentwicklung gesprochen worden. Eine „Option“ ist noch kein Baurecht bzw. Freibrief, um abzureißen. Sie beinhaltet einen denkbaren Vorschlag, der schlussfolgernd aus der Auseinandersetzung mit dem Stadt- und Landschaftsraum und dessen historischer Entwicklung aus heutiger Sicht
ausgesprochen wird. In seinem Vortrag während der Sitzung der Gestaltungskommission im Januar 2021 führte Christian Blum, ECKHAUS AG Zürich und mit der Erstellung des Leitbilds von der Stadtverwaltung beauftragt, aus, dass „das Bekenntnis zu Dresden … auch Hochhäuser ein{schließt), diese sind Teil der Kultur und der Geschichte der Stadt“.

Insofern bekennt sich die Landeshauptstadt Dresden zu den Hochhäusern und hohen Gebäuden des Bestands, wie sie mehrheitlich als Wohnhochhäusern bis 1990 im Weichbild der Stadt vorhanden sind. Mithin steht das Thema eines Abrisses intakter Gebäude,das Sie im vierten Absatz Ihres Offenen Briefes ansprechen, nicht. Zudem müsste der Eigentümer der Hochhäuser in der Johannstadt abreißen wollen, was nach unserer Information derzeit nicht absehbar ist.

Zu Ihren Fragen im Einzelnen:

  1. Höhenbeschränkung auf 22 Meter – Der Stadtkörper von Dresden, gelegen in der Elbtalweitung, ist von den Hängen des Elbtals weiträumig einsehbar. Der Blick auf die Silhouette der historischen Türme und Gebäude des Zentrums unmittelbar links und rechts der Elbe ist legendär, wurde seit Jahrhunderten vielfach in Werken der Bildenden Kunst dargestellt. Diese historischen Gebäudeensembles stehen unter Denkmalschutz,sind in der regionalen Planung als „Kulturdenkmalbereich Historisches Dresden“ enthalten, deren Wirkung im Stadt-Landschaftsraum von typischen und bedeutsamen Sichtpunkten durch neue und zusätzliche Hochhäuser nicht verstellt werden sollte. Resultierend aus der baulichen Entwicklung des Stadtkörpers der letzten Jahrzehnte und Jahrhunderte sind Gebäude unter einer Höhe von 22 Metern nicht wirksam in der Silhouette, was zum Zweck des Hochhausleitbilds analysiert wurde. Sobald sich Gebäude im Höhenintervall von 30 bis 38 Metern über Gelände erheben,sind sie als „hohe Häuser“ im Weichbild bemerkbar.
    Oberhalb einer Höhe von 52 Metern würden Gebäude den Bereich jener Türme und Bauwerke der Stadtsilhouette des Kulturdenkmalbereichs Historisches Dresden und der Türme von Kirchen, im Hochhausleitbild bezeichnet als „Stadtakzente“, erreichen, weshalb sie mit diesen in Konkurrenz treten würden. Auf diese Weise würde die zu bewahrende Silhouette, die einen Teil des Dresdner Alleinstellungsmerkmals auch mit touristischer Bedeutung darstellt, abgewertet wer den. Mithin sind die Höhenangaben ein Ergebnis der Analyse des städtebaulichen Bestands. Daher sollten sich „Hochhäuser“ im Dresdner Stadt- und Landschaftsraum im Höhenintervall von 38 bis 52 Meter über Gelände einordnen.
  2. Bedeutung der Gebäudeobergrenze zum Beispiel für Wohngebäude in Prohlis – Die Prohliser Wohnhochhäuser erreichen die Obergrenze des Höhenintervalls für „Hochhäuser“ im Rahmen des Leitbilds. Sie gehen nicht darüber hinaus, was auch für andere Wohnhochhäuser in Dresden zutrifft. Zudem sind Hochhäuser in Bau und Unterhaltung sehr teuer. Beinhaltet ein nicht näher zu charakterisiertes Investment Wohnen im Hochhaus,so dürfte es ein hochpreisiges Wohnen werden, mit dem die Probleme, die Sie ansprechen, nicht zu lösen sind.
  3. Hochhausleitbild in Kraft? – Das Hochhausleitbild ist zwar Ende Januar in der Gestaltungskommission Dresden vorgestellt und von der Kommission mit einer Stellungnahme versehen worden; es hat Jedoch den angestrebten Beschluss des Stadtrats noch nicht erlangt.
  4. Neuorientierung der Dresdner Stadtentwicklung durch das Hochhausleitbild – Mit dem Hochhausleitbild ist keine Änderung von Prioritäten der Stadtentwicklung verbunden. Das Leitbild soll für den Fall, dass ein derzeit nicht näher zu beschreibender Interessent ein Hochhausbauvorhaben an die Stadt Dresden heranträgt, vorliegen. Hochhäuser stellen aufgrund ihrer Massivität und Ballung von Nutzungen in ihrem Inneren nicht nur an das Stadtbild, sondern auch an die Infrastruktur ihres Standorts erhebliche Forderungen. Vor diesem Hintergrund ist die Stadt gut beraten, kann sie auf der Basis u. a. des Hochhausleitbilds und des darin enthaltenen Katalogs zur Prüfung von Hochhausbauvorhaben die Aufgabenstellung für ein städtebauliches und Architekturwettbewerbsverfahren formulieren, dessen Ergebnis Grundlage für die erforderliche verbindliche Bauleitplanung zur Erlangung von Baurecht für das Vorhaben ist. Dass im Rahmen eines solchen Verfahrens die Bürgerinnen und Bürger, auch die ehrenamtlichen Gremien der Stadt einbezogen und beteiligt sind, steht außer Frage.
  5. Einfluss des Hochhausleitbilds auf die Wohnraumversorgung – Das Hochhausleitbild hat keinen Einfluss auf die Versorgung von Wohnraum, da Funktionen und Nutzungen, darunter eine Wohnnutzung, in ihm nicht festgeschrieben werden. Relevant als Grundlage für neue Wohnungen ist zuerst der Flächennutzungsplan der Stadt, der sich als vorbereitende Bauleitplanung über das gesamte Stadtgebiet erstreckt und die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung- Im Falle Ihrer Frage für Wohnen – In Ihren Grundzügen darstellt. Dresden hat seit Oktober 2020 einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan.
  6. Hochhausleitbild grün und klimafreundiich? – Grundlage der Analyse des städtebaulichen und landschaftlichen Dargebots sind u. a. natur- und umweltbezogene Daten, die flächenhaft für das gesamte Stadtgebiet vorliegen und für das Hochhausleitbild ausgewertet wurden. Die Auswertung der flächenhaften Daten auch unter Berücksichtigung des Schutzstatus von Natur und Umwelt, von Kaltluftschneisen, aber auch von Daten der verkehrlichen Infrastruktur, zum Beispiel was das Liniennetz des schienengebundenen Personennahverkehrs anbelangt, führte zur spezifischen Ausprägung des Hochhausleitbilds mit der Ausweisung der „qualifizierten Eignungsgebiete“, wie Sie es aus den öffentlichen Veranstaltungen und Medien kennen.

Zusammenfassend zeigt das Hochhausleitbild Vorschläge für eine städtebauliche Entwicklung in ausgewählten, geeigneten Gebieten auf, resultierend aus einer umfassenden Analyse und Auswertung des landschaftlichen und städtebaulichen Bestands. Dabei stellt eine Errichtung von Hochhäusern nicht immer das Erstrebenswerte dar. Den Billigungsbeschluss des Stadtrats zum Hochhausleitbild vorausgesetzt, ist das Leitbild im Falle von Hochhausbauvorhaben als Grundlage einer verbindlichen Bauleitplanung zur Erlangung von Baurecht heranzuziehen. Die verbindliche Bauleitplanung wiederum ist aus dem schon erwähnten Flächennutzungsplan zu entwickeln. Heranzuziehen ist darüberhinaus auch der Landschaftsplan als ökologischer Fachplan des Flächennutzungsplans, womit gewährleistet wird, dass auch die Belange von Natur, Umwelt und Klimaschutz in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange eingestellt werden. Probleme der Wohnnutzung, die Ihnen auch Herzen liegen, sind mit dem Hochhausleitbild nicht zu lösen. Explodierenden Mieten und verknapptem Wohnraum kommt man mit dem Hochhausleitbild nicht bei. Um dafür einen Ausweg zu eröffnen, müssen andere rechtliche, finanzielle und politische Instrumente genutzt werden, darunter zum Beispiel der langfristig-kontinuierliche Aufbau eines städtischen Bodenfonds und die Errichtung von städtischem Wohnraum durch die „Wohnen in Dresden“ (WiD).

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn

Bürgermeister

Teil-Abholzung des Leutwitzer Parks verhindern! Lebenswerter Wohnraum für Alle!

Wir teilen hiermit eine Stellungnahme der Recht-Auf-Stadt Gruppe Löbtau zur Entschlussvorlage Ö17 im Dresdener Stadtrat am 22.04.2021 (Wohnbebauung am Leutewitzer Park und damit verbundener Teil-Rodung des Leutewitzer Parks):

Eine der letzten zusammenhängenden Grün- und Parkflächen, der Leutewitzer Park, soll in Teilen abgeholzt werden, um Platz für ein Neubauvorhaben des Privatinvestors Köhn und seiner VSC-Gruppe zu schaffen. Wir als Recht-Auf-Stadt Gruppe Löbtau schließen uns der Forderung der lokalen Bürgerinitative „Ein Wald für Cottas Klima“ an und treten für den Schutz der einzigartigen Waldfläche inmitten der Stadt ein. 

Nach dem Bebauungsplan Nr. 6048 sollen ca. 47 neue Wohnungen entstehen, obwohl im neuen Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Dresden ein Waldgebiet auf der Fläche des Leutewitzer Parks ausgeschrieben ist. Cotta zählt seit Jahren zu einem der Stadtteile mit den höchsten Neubautätigkeiten. So wurden beispielsweise allein im Jahr 2019, mit über 150 Baugenehmigungen für Wohn- und Geschäftshäuser, stadtweit die meisten Bauvorhaben bewilligt. (https://www.dresden.de/de/leben/stadtportrait/statistik/bauen-wohnen-verkehr/bautaetigkeit.php) Die zusätzlichen Bautätigkeiten führten jedoch in der Vergangenheit zu einer zunehmenden Verdichtung, Verlust von Grünflächen und Mietsteigerungen in Folge der einseitigen Konzentration auf renditeträchtige Wohnungen im Hochpreissegment. Allein in den letzten 3 Jahren stieg die Durchschnittsmiete um knapp 7%. Gleichzeitig verlor Dresden in 2020 erstmals wieder seit 20 Jahren Einwohner*innen. Als Motiv für das Verlassen der Stadt werden von jedem zweiten Haushalt zu hohe Kosten genannt, 38% geben die zu hohe Umwelt- bzw. Lärmbelastung an, jeweils eine Zunahme von elf Prozentpunkten innerhalb von zwei Jahren. Beide Ursachen für Wegzug und Verdrängung werden durch das Rodungsvorhaben verstärkt. Zum einen wird dringend notwendiger Erholungsraum zerstört und zum anderen mit einem Großteil der Wohnungen im gehobenen Segment die Mietpreisexplosion über den Mietspiegel weiter angeheizt.

Die nun quasi als Almosen angebotenen ca. 11 Sozialwohnungen sind kein angemessener Ausgleich für die massiven Eingriffe in die Stadtlandschaft. Die mit staatlichen Mitteln subventionierten Wohnungen verlieren nach spätestens 15 Jahren ihre Belegungsbindung und stellen die Mieter*innen dann erneut vor massive Probleme. Ebenfalls sind 15 Jahre im Vergleich zur Aufenthaltsquailtät des Waldes in einem dicht besiedelten Stadtteil relativ gering. So ist der als vergleichbare Erholungslandschaft geplante Südpark seit 1990 im Gespräch, erste Analysen zur Umsetzung erfolgten 2016, 2019 begann dann der Wegebau. Pflanzarbeiten stehen weiter aus, und selbst danach benötigen Flora und Fauna noch weitere Jahre zur Etablierung. Dieses Beispiel zeigt: eine Rodung in Leutewitz hätte weitreichende negative Folgen, für die über Jahrzehnte kein Ausgleich bereit steht.

Ebenfalls wurden in Folge der Neubautätigkeiten zahlreiche weitere zusammenhängende Grünflächen wie z.B. am Weißeritzgrünzug im Dresdner Westen größtenteils irreparabel zerstört. Versuche der Stadt, zusammenhängende Grünflächen neu zu schaffen, scheitern meist an den Grundstückseigentümer*innen wie z.B. an der Schäferstraße oder finden an schwer zugänglichen Stellen und sehr vereinzelt statt. Beispiele sind hier die kleinteiligen Grünflächen an der Reisewitzer Straße oder der Wurzener Straße. Mit dem aktuellen Budget der Landeshauptstadt Dresden von maximal 4 Mio. EUR pro Jahr für Grundstücksankäufe im Bereich Sozialwohnungen und Stadtentwicklung sind keine größeren Erwerbstätigkeiten zur Wiederherstellung von Grünanlagen zu erwarten.

Ebenfalls ist das Argument zur Herstellung von Wohnungen auf Grund des Wohnraummangels an dieser Stelle wenig überzeugend. Gerade im bezahlbaren Wohnraumbereich fehlen über 10.000 Wohnungen. Die angekündigten, hochpreisigen Wohnungen befinden sich langfristig nicht in diesem Bereich. Vergleichbare Wohnungen mit dem geplanten Ausstattungsstandard stehen in innenstadtnähe zum Teil seit mehreren Jahren leer. Dies deutet darauf hin, dass gerade die Nachfrage in diesem Preisbereich stark nachgelassen hat bzw. die Investor*innen an den Bedürfnissen der Mieter*innen vorbei planen. So gibt es im Altstadtgebiet einen anhaltend hohen Leerstand von aktuell 22%. Ebenfalls gibt es zahlreiche neue Bauvorhaben, bei denen es verpasst wurde, Sozialwohnungen bereit zu stellen. Beispiele hierfür sind der Abriss des Wohnhochhauses am World-Trade-Center, die unnötige Flächenversiegelung an der Löbtauer Straße mit einem Aldi und DM, obwohl in Sichtweite gleich zwei Supermärkte von LIDL und Penny ein vergleichbares Produktsortiment für die Anwohner*innen bereit stellen, oder das aktuell geänderte Bauvorhaben am Bahnhof Neustadt. Ebenfalls findet der Großteil der Neubauvorhaben in Cotta ohne eine Beauflagung von Sozialwohnungen statt.

Vor diesem Hintergrund fordern wir:

  • Keine Abholzung des Leutewitzer Parks
  • Berücksichtigung der Interessen der Bewohner*innen des Stadtteils und der Beschlüsse des Stadtbezirksbeirats
  • Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne um u.a. Mitbestimmung des Wohn- und Lebensumfelds der Mieter*innen zu erreichen
  • Umsetzung des aktuellen Flächennutzungsplans der Landeshauptstadt Dresden
  • Zweckentfremdungsverbot von leerstehenden Wohnungen zur Reduzierung des Wohnraummangels
  • Erhöhung der Sozialbauquote bei Neubauvorhaben im B-Plan-Gebiet
  • Aufstockung des Budgets zum Grundstückserwerb für eine wirksame Bodenpolitik für Klima und Wohnen der Stadt Dresden


Der vorliegende Antrag ist aufgrund der aufgeführten negativen Auswirkungen abzulehnen.

5. Sächsisches Staatsministerium des Inneren – Gastbeitrag URA-Dresden

Wir haben Enteignungsbedarf!       

Hier sehen wir das Sächsische Staatsministerium des Innern. Passend zu den inneren Werten der seit Fünfzehnhundertrosenkohl quasi absolutistisch durchregierenden CDU, ist die äußere Gestaltung hässlich gehalten. Dem Inneren aber, also räumlich, kann man eine gewisse Funktionalität  nicht absprechen.

Deswegen, aber auch wegen der wirklich günstigen Lage, vor allem aber weil es bitter nötig ist, wollen wir das Gebäude auf der Wilhelm-Buck-Straße 2 gern vergesellschaften. Also wortwörtlich. Denn: Niemand benötigt so wirklich Fahrrad-Wöller und sein anti-emanzipatorisches Amt für Rechtes-Auge-Zudrücken und Linkenhatz.

Wenn erst die 374 Mitarbeiter:innen und der konservative Muff ausgezogen sind, wird dieses Gebäude ein wundervolles Social Center abgeben. Ein Ort, an dem sich die Leute solidarisch ausprobieren können. Ein Raum für alle, Menschen wie Ideen, die sonst keinen Platz in dieser fiesen Stadt finden können, wollen und/oder dürfen.

4. Netzwerk Vonoviamieter:innen Neustadt

Das jüngste Mitglied in unserem Bündnis ist das in diesem Jahr gegründete Netzwerk Vonoviamieter*innen Neustadt. Die Mieter:inneninitiative setzt sich für ein solidarisches, nachbarschaftlichen Wohnen unter Einbezug der Bewohner:innen bei der Gestaltung ihres Wohn- und Lebensraums ein. Das Netzwerk gründete sich, um gegen Zwangsräumungen, Leerstand, steigende und intransparente Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen und Verdrängung zu kämpfen.

Am letzten Wochenende fand ein erster Aktionstag statt, bei dem mit Bannern an verschiedenen Vonovia Häusern in der Neustadt auf das Problem von spekulativem Leerstand, drohender Verdrängung und dem Auslaufen der Sozialcharta von zahlreichen Vonovia-Wohnungen hingewiesen wurde. Das alles heißt nicht nur, dass Wohnen immer teurer wird, sondern auch, dass mit dem Auslaufen der Charta Sozialwohnungen fast restlos verschwinden. Die aktuelle Pressemitteilung zu Aktion findet ihr hier

Das Netzwerk lädt alle Vonoviamieter:innen ein, sich ebenfalls an den Aktionen zu beteiligen und zu einem der nächsten Treffen zu kommen:

Weitere Infos: Instagram: @vonoviamieter_innen_neustadt Twitter: @nvn_neustadt

Das Statement eines Bewohners zur Zwangsräumung aus seiner Wohnung in der Kamenzer Strasse

(Das Statement als Audio-Version anhören unter folgenden Link.)

Als ich am 11.12.2020 um 07.30 Uhr durch einen Ruf aus meiner Küche erwachte (meine Wohnungstür war im Übrigen nicht geöffnet und eine Klingel habe ich auch nicht vernommen): „Hallo, ist da jemand“, schreckte ich auf, öffnete die Tür zur Küche und sah fremde Menschen in meiner Wohnung. Als erstes ein zwei-Meter Security Typ, hinter ihm der Gerichtsvollzieher, eine Dame vom Arbeitsamt und dann folgten 5 – 6 Mitarbeiter des Umzugsunternehmens Zirk & Göschl“. Diese Personen standen dann auch kurz danach auch schon in meiner Stube.

Der Gerichtsvollzieher fragte mich ohne ein „Guten Morgen“ und einem schelmischen Grinsen im Gesicht, ob ich überrascht wäre. Schließlich hätte ich ja schon vor 4 Wochen einen Brief erhalten, in dem die Räumung angekündigt wurde.

Ich antwortete, dass ich diesen Brief offensichtlich nicht gelesen hätte…

Daraufhin wanderte sein Blick auf 2 – 3 Taschenmesser, die sich auf meinem Stubentisch befanden. Der Ton schlug sofort um und er meinte ich solle bitte umgehend meine Wohnung verlassen, damit einer der Umzugshelfer scharfe und spitze Gegenstände aus der Wohnung verbringen könne. Dieser Aufforderung folgte ich völlig verstört, umgehend und ging raus.

Die Mitarbeiterin vom Arbeitsamt und eine Dame von der Vonovia begleiteten mich, nur mit Shorts und T-Shirt bekleidet, in den kalten Hausflur und redeten auf mich ein, ich hätte mir das doch denken können, dass ich geräumt werde. Schließlich wären ja auch Mietschulden aufgelaufen. Ich erwähnte daraufhin, dass ich mit dem Unternehmen Vonovia bereits telefonisch in Kontakt getreten war, um mein Interesse, die Wohnung halten zu wollen und die angefallenen Mietschulden auszugleichen, zu bekunden. Ein Feedback habe ich von ihnen nicht erhalten.

Der Gerichtsvollzieher kam aufgebracht aus meiner Wohnung in den Hausflur , um mir zu eröffnen, er könne mich auf den Hammerweg bringen lassen. Offensichtlich fühlte er sich von meiner bloßen Anwesenheit bedroht. Ich bat die Mitarbeiterin vom Arbeitsamt, die bereits gehen wollte, die Kommunikationsprobleme zwischen mir und dem GV zu lösen. Ich habe geäußert, dass ich keinerlei aggressive Handlungen vollziehen möchte. Nach 2 – 3 Sätzen gelang es ihr den GV zu beschwichtigen, da ja offensichtlich keinerlei aggressive Handlungen von mir zu erwarten wären. Er entspannte sich.

Die Mitarbeiter des Umzugsunternehmens rannten in hoher Frequenz durch den Hausflur, offensichtlich schon damit beschäftigt, den Abtransport meines Haushaltes zu organisieren. Als einer der Angestellten des Umzugsunternehmens eine Kiste mit den gefährlichen Gegenständen aus meiner Wohnung brachte, erhielt ich das Go, des GV eine kleine Morgentoilette und das Zusammenpacken der notwendigsten Dinge jetzt starten zu können. Ich tat dies und konnte unter völlig überflüssigen, Mitleid heuschelnden Kommentaren, der Vonovia-Mitarbeiterin, ein paar Sachen zusammenraffen. Eine halbe Stunde hatten sie mir gegeben.

Da der GV meinte, dass ein Großteil meiner Sachen ja eh auf dem Müll landet, intervenierte ich. Schließlich können die ja nicht darüber urteilen, was für mich von wert ist. In diesem Moment wurde mir mir bewusst, dass letztendlich die Möbelträger darüber entscheiden, was auf dem Müll landet oder eingelagert wird. Mich stresste diese Situation aber in der Eile, die wichtigsten Sachen meines privaten Besitzes zusammenzuraffen und zu verpacken, forderte meinen vollen Einsatz.

Dieser Moment, völlig vor dem Nichts zu stehen und fremden Menschen die Entscheidung über mein Hab und Gut überlassen zu müssen, ist eine der schlimmsten Erfahrungen in meinem bisherigen Leben.

Diese Willkür zu erfahren, wünsche ich keinem, außer dem Vorstand von Vonovia sowie den dafür verantworlichen Politikern.

Der Verkauf aller städtischen Wohnungen an einen skrupellosen börsennotierten Konzern ist in meinen Augen ein Verbrechen.

Aufruf zum Housing Action Day am 27.03.2021

Wie wollen wir leben? Gemeinsam für eine solidarische Stadt!

Noch ist Winter im Zeichen der Pandemie, aber bald kommt der Frühling. Zeit für Träume und Visionen, Zeit für Protest und Widerstand. Lasst uns  gemeinsam kämpfen für eine solidarische Stadt: Macht mit beim Housing Action Day 2021 am 27. März!

Während es in ganz Europa Proteste gibt, werden auch wir und verschiedene mietenpolitische Akteure am Samstag in Dresden dezentrale Aktionen durchführen. Meldet euch wenn auch ihr dabei sein wollt.

Heraus aus der Krise

Eine würdevolle und sichere Wohnung ist die dritte Haut jedes Menschen und ein Grundbedürfnis. Während Menschen mit einer Wohnung zu Hause bleiben können, um solidarisch die Pandemie zu bekämpfen, können sich Wohnungslose auf der Straße und Geflüchtete in ihren Massenunterkünften kaum vor Corona schützen. Die häusliche Gewalt gegen Frauen nimmt zu. Während Immobilienkonzerne weiter hohe Renditen erzielen, müssen Mieter*innen in Kurzarbeit oder verlieren ihre Jobs ganz. Die schon zuvor zu hohen Mieten werden unbezahlbar. Auch Betreiber*innen von Kleingewerbe kämpfen um ihr Überleben. Während der Staat große Wirtschaftsbetriebe mit milliardenschweren Rettungspaketen unterstützt, wird die Kulturszene in den Lockdown geschickt und Begegnungsorte werden geschlossen. Auch hier herrscht Existenzangst. Arbeitsplätze werden vernichtet. Zudem droht ein großer Verlust an Inspiration und gesellschaftlichem Austausch.
In der Krise verschärft sich die soziale Frage und damit auch die Mieten- und Wohnungskrise. Die Kluft zwischen Privilegierten und Nicht-Privilegierten wird tiefer und breiter. Das wollen wir nicht hinnehmen. Deshalb fordern wir:

1) Wohnungen für alle!

Wohnungslose und Geflüchtete in Wohnungen oder Hotels unterbringen!
Leerstand beenden! Besetzungen legalisieren!
Mehr Plätze in Frauenhäusern!
Zwangsräumungen, Versorgungssperren und Kündigungen verhindern!

2) Mietschulden erlassen!

Wohnraum, Kleingewerbe, Kulturszene und soziale Zentren sichern!
Keine Subventionen für hohe Mieten und Finanzinvestor*innen!

3) Mieten senken – Gewinne umverteilen!

Höchstmieten festsetzen!
Krisengewinne abschöpfen – Sonderabgabe zur Bewältigung der Corona-Krise!

4) Bodenspekulation beenden – Wohnungskonzerne vergesellschaften!

Wohnraum und Boden dürfen keine Ware sein!

Zusammen kämpfen für eine solidarische Stadt

Die Stadt als unser Lebensumfeld soll unsere Bedürfnisse widerspiegeln. Wir brauchen eine Stadt, wo das Glück und das Leben der Vielen mehr zählt als das Streben nach Macht und der Reichtum von wenigen.

Trotz der Pandemie gibt es starke Antworten. Wir kämpfen zusammen mit »Deutsche Wohnen & Co. enteignen!« für die Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen und unterstützen die Forderungen nach einem bundesweiten Mietenstopp/Mietendeckel. Wir begrüßen die Arbeit von Mietervereinen und unterstützen den Aufbau von Mieter:innen-Gewerkschaften und anderen Formen der Organisierung von unten. Wir sind an der Seite aller Gruppen, die sich für eine antirassistische, feministische, klimagerechte und barrierefreie Stadt einsetzen, und rufen dazu auf, unsere Kämpfe zusammen zu führen. Vernetzen wir uns, um gemeinsam diese Stadt zu gestalten!

Auch über die Miet- und Wohnungsfrage hinaus fragen wir:

Wie wollen wir gemeinsam leben?

In einer Stadt
… mit der Möglichkeit für jede*n zu wohnen, wie sie*er möchte
… mit einer gerechten Verteilung der Ressourcen und der gesicherten Erfüllung unserer
Grundbedürfnisse
… mit Kultur, Toleranz und Räumen für unsere Unterschiedlichkeit …
… mit einem respektvollen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen ….

Träumt, spinnt Visionen und baut mit an der solidarischen Stadt!
Wir sehen uns beim Housing Action Day 2021!

Aktionsbündnis gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn

Offener Brief: Hochhausleitbild Dresden

Sehr geehrter Herr Baubürgermeister Stephan Kühn,

wir, das Aktionsbündnis „Mietenwahnsinn Stoppen!“, haben uns im letzten Jahr zusammengefunden und uns zur Aufgabe gemacht gemeinsam gegen Mietenexplosion und Verdrängung von Mieter:innen aktiv zu werden. Dazu gehört auch die Teilnahme am Dialog zu aktuellen Themen. In diesem offenen Brief möchten wir uns bezüglich des Themas Hochhausleitbild an Sie wenden.

Dresden ist eine schnell wachsende Stadt, die durch herausragende Hochschulen, eine solide Wirtschaft und ein einzigartiges Kultur- und Freizeitangebot zum Zuzugsmagnet geworden ist. Dies hat sich auch auf dem Wohnungsmarkt durch Leerstandsrückgang, Mietenexplosion und vermehrte Verdrängungvon Mieter:innen bemerkbar gemacht. Der Bedarf an zusätzlichen Wohnungen wird bis zum Jahr 2030 auf bis zu 52.000 Wohnungen beziffert, was einem jährlichen Neubau von 3.700 Wohnungen entspricht.

Mit großer Sorge beobachten wir vor diesem Hintergrund die Forderung nach einem Rückbau der Wohnhochhäuser in der Johannstadt, wie sie im Zusammenhang mit dem 2019/2020 entworfenen Hochhausleitbild aufgestellt wurde. Der Rückbau soll zwar durch Ersatzbauten ausgeglichen werden, das aktuelle Bauvorhaben auf der Florian-Geyer-Straße 13 zeigt jedoch, dass sich entgegen vielfacher Behauptung in den niedrigeren Ersatzbauten nicht die gleiche Wohnflächenanzahl realisieren lässt. Statt der ursprünglich geplanten 132 Wohnungen werden in dem niedrigeren Gebäudekomplex voraussichtlich nur etwa 79 Wohnungen umgesetzt. Aber auch über die Johannstadt hinaus stellt sich die Frage, welche Folgen das Hochhausleitbild für die 347 Gebäude im Stadtgebiet hat, die nach sächsischer Bauordnung als Hochhäuser gelten.

Wir befürchten, dass sich ähnlich wie beim Verkauf der Woba und beim Rückbau Ost der versprochene Nutzen letztlich als Nachteil für die Mieter:innen dieser Stadt herausstellt. Der Umstand, dass die Prüfung des Einflusses auf den Wohnungs- und Mietenmarkt nicht Gegenstand der Erstellung des Hochhausleitbildes war, bestärkt unsere Befürchtungen.

Seit der Veranstaltung am 25. Februar 2020 gab es aufgrund der Corona-Pandemie keine weitere öffentliche Veranstaltung zum Hochhausleitbild. Daher möchten wir uns an dieser Stelle mit unserem Anliegen und unseren Fragen an Sie wenden und würden Sie um Stellungnahme zu folgenden Punkten bitten:

  1. Wie erklärt sich die Höhenbeschränkung auf 22 Meter im Hochhausleitbild über große Teile des Stadtgebietes und aus welchen Gründen ist diese verhältnismäßig? Zum Vergleich wird in der Stadt München das Stadtbild durch eine Höhenobergrenze von 100 Metern geschützt. Obwohl auch in Bayern jedes Haus ab 22 Metern als Hochhaus gilt. Warum soll in Dresden die Grenze exakt bei 22 Meter liegen? Warum wurden nicht bestehende Maße wie die Höhe eines WBS 70 Baus (38m) oder die eines WHH15 Gebäudes (52m) gewählt? Und warum gilt die Höhengrenze für alle Stadtteile gleich?
  2. Was bedeutet die Gebäudeobergrenze z.B. für Wohngebäude in Prohlis? Prohlis befindet sich außerhalb der Sichtachsen und in direkter Nähe zu Dobritz, wo Hochhäuser erlaubt sein sollen. Die Mieter:innen erinnern sich zum Teil noch sehr gut an den Rückbau der Prohliser Sternhäuser um das Jahr 2008. Welche Wirkung wird das Hochhausleitbild auf den Gebäudebestand in Prohlis haben?
  3. Ist das Hochhauskonzept bereits in Kraft? Die Neubauvorhaben auf der Florian-Geyer-Straße 13 und auf der Ammonstraße 68 werden bereits mit Bezug auf das Hochhausleitbild niedriger geplant und die Drewag musste wegen Kritik an den Hochhausplänen im Kraftwerk Mitte ihre Planungen ändern. Auf welcher Basis und mit welcher Legitimationsgrundlage wird dies bereits jetzt bestimmt?
  4. Ist das Hochhausleitbild als generelle Neuorientierung der Dresdner Stadtentwicklung zu verstehen? Noch 2018 hatte sich die grüne Stadtratsfraktion mit dem baupolitischen Sprecher Thomas Löser voller Überzeugung für eine 15-geschossige Wohnanlage mit bis zu 500 neuen Wohnungen am Lennéplatz ausgesprochen. Nur zwei Jahre später wurde unter dem grünen Baubürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain mit dem neuen Hochhausleitbild und dem Ausschluss höherer Bauten in diesem Areal im Stillen die vollständige Abkehr vollzogen. Wie lässt sich die Umkehrung der Prioritätensetzung und die konservative Wende erklären? Warum waren bei dieser möglicherweise folgenschweren Richtungsentscheidung nur vergleichsweise wenige Bürger:innen eingebunden (z.B. nur 140 bei der Veranstaltung am 25.02.2020)? Wie lassen sich andere städtische Ziele, wie Wohnungsneubau und Klimaschutz, damit vereinbaren?
  5. Welchen Einfluss wird das Hochhausleitbild auf die Versorgung mit Wohnungen haben?Wohnungsmangel, EU-weite Bekämpfung der Obdachlosigkeit bis 2030, Auslaufen der Dresdner Belegungsrechte bei der Vonovia, um nur einige Stichworte zu nennen. Wird vor diesem Hintergrund die Höhenbeschränkung auf 22 Meter das Potential an zusätzlichen Wohnraum einschränken? Dresden ging im Wohnkonzept von 2019 von 26.000 zusätzlich möglichen neuen Wohnungen bis zum Jahr 2030 aus. Das entspricht der Hälfte des von Aengevelt prognostizierten Wohnungsbedarfs. Wird es dann bedingt durch die Einschränkungen des Hochhausleitbildes beispielsweise nur Platz für 19.000 zusätzliche Wohnungen geben?
  6. Ist das Hochhausleitbild grün und klimafreundlich? Bei den Informationsveranstaltungen zumHochhausleitbild wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass es in Dresden noch viele unbebaute Freiflächen gibt und daher Hochhäuser nicht notwendig seien. Muss daher davon ausgegangen werden,dass die Höhenbeschränkung im Wohnungsbau längerfristig mit dem Wegfall von Grünflächen bezahlt werden soll? Wie ist Klimapolitik in einer Stadt möglich, deren Leitbild scheinbar im Kern den Vorstellungen einer verdichteten Bebauung eines Dresdens vor 1945 folgen soll?

Wir fordern im Gegensatz zum Hochhausleitbild die Aufhebung jeglicher Form von Obergrenze für Wohnraum und ein Bekenntnis zum Erhalt und Ausbau günstiger Mietwohnungen auch in innenstädtischen Vierteln. In der heutigen Situation, bei explodierenden Mieten und verknapptem Wohnraum, beifehlendem städtischen Bauland und gleichzeitiger Notwendigkeit die Versiegelung der Böden zu stoppen, ist es baupolitisch das völlig falsche Signal über Rückbau von Wohnungen nachzudenken. Als ganz besonders fatal sehen wir es aber an, wenn die gut angenommenen, günstigen Wohnungen ininnenstädtischen Arealen, wie die Hochhäuser in der Johannstadt, zugunsten eines konservativ-kulturidentitären „Sichtachsendiskurs“ geopfert werden sollen. In diesem Sinne bitten wir Sie das anvisierte Hochhausleitbild zu überdenken, nachzubessern oder es ganz zu verwerfen.

Für Ihre Stellungnahme möchten wir Ihnen im Vorfeld danken.

Mit freundlichen Grüßen

das Dresdner Bündnis „Mietenwahnsinn Stoppen!“


Die Antwort auf unseren offenen Brief findest du unter: https://dresden.mietenwahnsinn-stoppen.de/antwort-offener-brief-zum-hochhausleitbild/

Hausversammlung von Mieter:innen der A-B 17 Projekt GmbH & Bauwerk Dresden am 10. März

Diese Woche sind wir wieder unterwegs und laden Mieter:innen zum Austausch und Zusammenschluss ein. Dazu gehen wir mit Maske und Abstand in die Häuser der „A-B 17 Projekt GmbH“. Die „A-B 17 Projekt GmbH“ ist u.a. der Eigentümer der Rudolf-Leonhard-Straße 1 im Dresdner Hechtviertel, einem Haus in dem den Mieter:innen im letztes Jahr mit einer Frist von nur 2 Wochen gekündigt wurde. Dem widersprechen wir entschieden und setzen uns dafür ein, dass nicht nur Mieter:innen von Häusern der A-B 17 Projekt GmbH bleiben können, sondern alle Mieter:innen. Wir können uns nur gemeinsam erfolgreich gegen Verdrängung und Mietenwahnsinn wehren. Also wundert euch nicht, wenn wir euch ansprechen und Euch auch einladen:

Einladung zur Hausversammlung am 10.März / 20 Uhr

Liebe Bewohner:innen,

die Betriebskostenabrechnung erscheint Euch zu hoch? Mieterhöhung oder Modernisierungsankündigung und keinen Plan, wie damit umgehen? Die Heizung setzt aus und die Vermietung reagiert einfach nicht? Ein Umzug ist nicht möglich, weil die Hausverwaltung auf der Mindestmietdauer besteht? Bei all diesen Themen ist es ein großer Vorteil, wenn man nicht alleine da steht, sondern auf die Gemeinschaft und Erfahrungen aller Bewohner:innen bauen kann. Schließlich steht Euch dieselbe Hausverwaltung und Vermietung gegenüber. Möglicherweise wollt ihr auch gerne Eure eigenen Erfahrungen im Umgang mit Vermietung und Verwaltung teilen, oder Eure guten Ideen zum besseren, gemeinsamen Zusammenleben mit den Anderen besprechen. Diese Gemeinschaft herzustellen ist aber nicht immer leicht. Um einen ersten Schritt mit Euch gemeinsam zu gehen, laden wir Euch herzlich zu einem Austauschtreffen ein.

Wir sind vom Dresdner Bündnis „Mietenwahnsinn Stoppen!“, ein Zusammenschluss von wohnungs- und mietenpolitischen Initiativen und Einzelpersonen, die sich für bezahlbaren Wohnraum und lebenswerte öffentliche Räume einsetzen. Wir unterstützen lokale Mieter:innengruppen darin, sich zu vernetzen und machen darüber hinaus durch öffentlichkeitswirksame Aktionen auf Themen wie Mietsteigerung, Verdrängung und unlautere Geschäftspraktiken von Immobilienfirmen aufmerksam. Teil unseres Bündnisses sind auch Mieter:innen, die in Wohnungen der A-B 17 Projekt GmbH Dresden leben. Diese Wohnungen werden ebenfalls von der Bau Werk Dresden Projektentwicklungs GmbH verwaltet.

Bedingt durch die Pandemie wird das Treffen online stattfinden – über die Internetplattform Jitsi. Das funktioniert einfach über einen Webbrowser. Es braucht keine zusätzliche Software installiert werden. Einfach am 10. März 2021 um 20 Uhr auf die euch übermittelte Website gehen.

Ihr braucht euch nicht zu registrieren oder anzumelden, ein Name oder ein Pseudonym reicht. Bei Fragen zur Technik könnt Ihr gern eine kurze Mail an dresden@mietenwahnnsinn-stoppen.de schicken.

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!

Dresdner Bündnis „Mietenwahnsinn stoppen!

Offener Brief: Vonovia-MieterInnen fordern korrekte und transparente Abrechnungen

PRESSEMITTEILUNG, 1. März 2021

Vonovia-MieterInnen fordern korrekte und transparente Abrechnungen

Seit langem steht der größte deutsche Vermieter, die Vonovia SE, in der Kritik von MieterInnen und Mieterorganisationen. An vielen Standorten des Wohnungsriesen wehren sich Betroffene gegen undurchsichtige Umlagenabrechnungen, willkürliche Modernisierungen, Mängel und Mieterhöhungen. Jetzt haben sich bislang zwanzig kleine und große Mieterorganisationen zusammengeschlossen, um sich gegenseitig im Widerstand gegen das Geschäftsgebaren der Vonovia zu unterstützen. In einem offenen Brief an die Vonovia haben sie gemeinsame Forderungen zu den umstrittenen Abrechnungen, sowohl von Neben- als auch von Modernisierungskosten, aufgestellt.

Darin fordern die Mieterorganisationen unter anderem eine bundesweite Rückerstattung der Hauswartkosten und unbegründeter Mieterhöhungen wegen angeblicher Modernisierung.

Den Offenen Brief finden Sie  hier:

Im Offenen Brief finden Sie auch Ansprechpartner der einzelnen Gruppen und Organisationen.

Aus den umfangreichen Vorwürfen und Forderungen greifen wir drei Themen heraus:

Bundesweit berechnet die konzernbeherrschte Vonovia Immobilien Service GmbH Kosten für zahlreiche angebliche Hauswartleistungen, die mit den Nebenkostenabrechnungen auf die MieterInnen umgelegt werden. In viele Fällen haben die MieterInnen diese Leistungen nicht beobachtet. Forderten Mitwirkende des VoNO!via-MieterInnenBündnisses Belege an, wurden sie mit nicht prüffähigen Unterlagen abgespeist. Unter anderem waren die Preise der einzelnen Leistungen nirgendwo nachgewiesen. Inzwischen musste die Vonovia in einem Gerichtsverfahren in Dresden eingestehen, dass Preisverzeichnisse dort gar nicht existieren. „Das ist kein Einzelfall“, sagt Renè Tannhäuser vom Mieternetzwerk Dresden. „Wie wir im Bündnis erfahren haben, sollen die Hauswartkosten auch an vielen anderen Standorten ohne rechtliche Grundlage abgerechnet worden sein.“ „Die Einnahmen der Vonovia aus den Hauswart-Abrechnungen sind in den uns bekannten Fällen viel höher der wahrscheinlichen Kosten“, ergänzt Peter Schmuhl vom Vonovia-Mieter-Netzwerk aus Kiel.  Das VoNO!via-MieterInnenBündnis fordert bundesweit die Erstattung sämtlicher Hauswartkosten seit 2016.  Dies ist nur eines von vielen Beispielen für Nebenkosten-Forderungen, die nach Ansicht der MieterInnen nicht begründet oder belegt sind.     

Nach Ansicht des VoNO!via-MieterInnenBündnis rechtlich unwirksam oder unbegründet waren in den letzten Jahren auch zahlreiche Mieterhöhungen wegen sogenannter Modernisierungen. Wie mehrere Landgerichte bestätigt haben, waren die angeblichen Baukosten in Mieterhöhungserklärungen zu ungenau dargestellt. In Bremen, Hamburg oder Stuttgart wurden deshalb Mieterhöhungen der Vonovia für unwirksam erklärt. Im Juni hat nun der BGH klargestellt, dass in einem viel größeren Umfang als bisher Instandhaltungsaufwendungen von den Modernisierungskosten abgezogen werden müssen. Es müssen bei diesem Abzug nicht nur fällige Reparaturen, sondern auch das Alter der einzelnen Bauteile berücksichtigt werden. „Soweit wir die Modernsierungen kennen, sind alle Mieterhöhungen der Vonovia in diesem Punkte fehlerhaft“, sagt Dr. Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg. „Die MieterInnen können die Reduktion ihrer Mieten, oft auch Zurückzahlungen verlangen.“  Das VoNO!via-MieterInnenbündnis fordert die Erstattung aller Mieterhöhungen wegen Modernisierung seit 2017.

„Wir haben Belege für die Nebenkosten angefordert, aber erhalten haben wir fast nur Rechnungen, die die Vonovia sich selbst ausgestellt hat“, berichtet Josefine Krauss von der Bremer Stadteilgewerkschaft „Solidarisch in Gröpelingen“. „Das ist bei der Berechnung der Modernisierungskosten genauso“, ergänzt Knut Unger vom MieterInnenverein Witten. „Große Teile der umfangreichen Baukosten-Unterlagen, die die Vonovia den Mieterinnen in Stuttgart oder Witten zur Verfügung gestellt hat, sind nicht prüffähig.“    

Sowohl bei den als Betriebskosten abgerechneten Leistungen als auch bei den Bauleistungen für Modernisierungsmaßnahmen setzt die Vonovia immer mehr auf konzernbeherrschte Tochterunternehmen, die ihre Gewinne an die Konzernholding abführen. Die konzernintern ausgestellten Rechnungen ermöglichen es der Vonovia, nicht offen gelegte Gewinnmargen und Managementkosten im Konzerngefüge zu verschieben und auf die Mieter abzuwälzen. „Diese Methode ist nicht akzeptabel und unserer Meinung auch rechtlich unzulässig“, stellt Dr. Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg klar. „Vonovia muss ihr bisheriges System aufgeben und die von den Mietern zu Unrecht eingezogenen Beträge zurückzahlen“, fordert Ursel Beck von der Vonovia Mieterinitiative Region Stuttgart.

Mit freundlichen Grüßen

für das VoNO!via-MieterInnenBündnis

Dr. Rolf Bosse
Mieterverein zu Hamburg, Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
R.Bosse@Mieterverein-hamburg.de / Telefon: ++49-(0)162-1325110

Knut Unger
MieterInnenverein Witten, Schillerstr. 13, 58452 Witten
knut.unger@mvwit.de / Telefon: ++49-(0)157-58067500 

Mitwirkende des VoNO!via-MieterInnenBündnisses:
Aktionsbündnis „Mietenwahnsinn stoppen“ Dresden | Kieler Bündnis für bezahlbaren Wohnraum | Mietergemeinschaft Essen e.V. | Mietergemeinschaft Friedhofstr. 11, Stuttgart | Mietergemeinschaft Hermsdorfer Straße 7, Dresden | Mietergemeinschaft Johannes-Palm-Straße, Ulm | Mietergemeinschaft Schönefelder Höfe, Leipzig | Mietergewerkschaft Frankfurt a.M. | Mieterinitiative Wallauer Straße, Frankfurt | Mieterinitiative Konstanz-Schwaketen | Mieterinitiative Pirnaische Grünstadt e.V. Dresden | Mieterinitiative Steilshoop, Hamburg |  Mietinitiative Westhausen, Frankfurt a.M.  | MieterInnenverein Witten u. Umg. e.V. Mietkomitee der Stadtteilgewerkschaft Solidarisch in Gröpelingen | Mieter-Netzwerk, Kiel | Mieternetzwerk Mainz-Kastel | Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V.| Mieterverein zu Hamburg | Netzwerk Vonovia-Mieter Dresden |Vonovia Mieterinitiative Region Stuttgart | Vonovia Mieterinitiative Freiburg | Vonovia Mieter Wedding

Weitere UnterstützerInnen:
Deutscher Mieterbund Landesverband Hessen e.V. | MieterAKTIONÄRin – Plattform kritischer Immobilienaktionär*innen | Mieterverein Bochum, Hattingen u. Umg. e.V. | Mieterbund Darmstadt Region Südhessen e.V.

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Knut Unger, Sprecher
MieterInnnenverein Witten u. Umg. e.V. 
mobil: ++49-(0)157-58067500